Kann ich ein Beweisantrag während der Hauptverhandlung stellen?

Bin Beschuldigter einer Körperverletzung, habe allerdings aus Notwehr gehandelt (nicht übermäßig). Der Ankläger ist in der Hauptverhandlung bereit das auch so zu schildern.

Ich erhielt eine Anklageschrift wo steht:

in der Strafsache gegen Sie wird Ihnen die anliegende Anklageschrift vom 16.07.2024 übersandt.

Sie können innerhalb einer Frist von

2 Wochen

die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.

Wenn Sie die Vernehmung von Zeugen beantragen, müssen Sie die Tatsachen angeben, über die jeder einzelne Zeuge vernommen werden soll.

Sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen, wenn Sie glauben, dass wegen der Schwere der Ihnen angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen kön-nen; in dem Antrag können Sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen, dessen Bestellung Sie wünschen. Der Antrag muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Auch der gerichtlich zum Verteidiger bestellte Rechtsanwalt kann die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers von Ihnen verlangen, wenn das Gericht später Ihre Zahlungsfähigkeit fest-stellt.

Die Frist ist zu Ende. Kann ich dennoch in der Hauptverhandlung einen Antrag für meine Beweisbilder stellen? Oder muss ich es davor?

Es handelt sich um ein Jugendgericht.

Vielen Dank im Voraus

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