Ist es strafbar wenn man aus Versehen Kinderpornos sieht?

7 Antworten

Also "versehentlich" das kann in diesen Fall ja nicht sein. Sowas googlet man ja nicht. Da muss man ja schon aktiv in Dark Net sein oder spezielle Adressen haben.

Aber um zur Frage zurück zu kommen, wenn man sowas in seinen Cache hat, und es rauskommt, dann ist das Besitz und eine Straftat. Eben so wenn das in Whatsapp Gruppen rumgeschickt wird und man sich dort nur löscht, wenn die Gruppe hochgenommen wird, ist das dann auch für dich eine Straftat

Den sowas MUSS man melden, also aktiv zur Polizei gehen und zwar sofort, dann ist es auch keine Straftat.


TKMermiflow  05.08.2024, 20:37

Es ist erstaunlich einfach kinderpornografie zu finden und dafür muss man nichtmal ins darknet

Also das kann schon passieren

Das Internet ist schrecklich

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Redekunst  05.08.2024, 20:38
@TKMermiflow

Also ich denke nicht das es so einfach ist, das Problem wäre bekannt. Ich gehe davon aus das die die es finden auch gesucht haben

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TKMermiflow  05.08.2024, 20:40
@Redekunst

Ich bin seit sehr sehr vielen Jahren im Internet unterwegs ich hab soviel kranke scheiße gesehen und ich kann dir versichern das du sowas finden kannst selbst wenn du nicht danach suchst

Ist zwar zum Glück selten aber es kann passieren und ist mir leider auch schon passiert

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Strafbar, kommst jetzt in den Knast. :D

Glaube sowas wird nicht so schnell verfolgt, man hört ja ständig das solche zuständigen Behörden leider viel zu überlastet sind.

Nein, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus Versehen auf sowas stößt.

Du könntest Dich aus Versehen strafbar gemacht haben ......

Moin, nur das anschauen davon ist tatsächlich auch strafbar

StgB: 184

Aber das Thumbnail, was du gesehen hast war keine Kinderpornographie, stattdessen sahen die Darsteller jünger aus. Es gibt nämlich öffentlich keine Seiten, wo du Kinderpornos schauen kannst, außer im Darknet.

Also dir wird nichts passieren.


PumPum2004  05.08.2024, 22:03

Heyho,

Das ist eine gänigen Misinterpretation der Gesetzgebung. Ich habe mich am Anfang auch schwer getan das zu verstehen, aber was die Definition von Begriffen betrifft, ist die Gesetzgebung ziemlich genau ^^.

Der Konsum selbst ist nicht strafbar, denn dieser ist garnicht aufgeführt. Da Handlungen, wie z.B. das im Rechtstext unter Abs. 3 aufgeführte "wiedergeben" bezieht sich auf den Emmitenten des Inhaltes. Ein gutes beispiel zum Verstehen ist youtube: Die Inhalte werden von YouTube wiedergegeben, aber die wiedergabe auf YouTube kann durch den Nutzer beeinflusst werden. Grund für diesen Ausdruck ist, dass auch die Platform belangt werden kann, auch wenn der Inhalt nicht aktiv verbreitet oder (mit gewinnabsicht) vertrieben wird. Das "Abrufen" (auch im technischen Sinne verstanden) geht mit dem Besitz einher, da die abgerufenen Daten in der Session oder anderweitig beim Client gespeichert werden könnten. Der Besitz ist aktiv davon losgelöst, da dieser auch unter anderen (viel schwerwiegenderen) Umständen stattfinden kann. Der schlichte Konsum oder das "anschauen" von derartigen inhalten ist nicht Aufgeführt und somit straffrei und setzt auch keine Handlungen, wie z.B. das "Abrufen" oder "Wiedergeben" voraus. Auch ist Paragraph 15 StGB bei dem Kontext der Frage zu berücksichtigen.

Ich hoffe, dass die Erklärung hilft 👍

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Hannes178  05.08.2024, 20:41

Du bist schon ziemlich naiv wenn du denkst dass es sowas nicht gibt nur weil es das Clearnet ist.

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