Einstweilige Verfügung?

5 Antworten

Wegen einer einstweiligen Verfügung sollte man seinen Freund nicht erwürgen. Wie kommt denn die Nachbarin dazu, gegen Deinen Freund eine einstweilige Verfügung zu beantragen, was ist denn der Grund dafür? Welche Wohnung musste er denn verlassen, Deine oder die der Nachbarin?

Einiges ist noch ziemlich unklar.

Die Anmeldung in einer Wohnung hat nichts mit der einstweiligen Verfügung zu tun.

Ob der Freund zum (Unter) mieter bei deiner Freundin werden darf, wenn dort die Hausgemeinschaft schon jetzt als Krieg bezeichnet wird. Als Vermieter würde ich das nicht zulassen.
Ist die Wohnung groß genug für drei?

https://umziehen.de/an-ab-ummelden/vermieterbescheinigung-muster-download-81?from=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F

Da du nur einen Teil der Geschichte beschreibst ist es schwierig, etwas zu sagen.

Kaum zu glauben, dass ein Gericht das verfügt haben soll?! Da fehlt doch ein erheblicher Teil von Vorfällen, die dieser Freund bei der Nachbarin verursacht haben muss!

Ich sollte ja sagen, bin aber kein Jurist oder Anwalt.


grisu2101  10.08.2024, 09:07

Das kannste schwer vergessen!!

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Nachbarn haben damit grundsätzlich nichts zu tun.

Sie sollte zu einem guten Anwalt gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

fallenstelle320  11.08.2024, 11:22

nun die nachbarin scheint ja doch was damit zu tun haben, immerhin hat sie gegen ihn eine einstweilige erwirkt. die bekommt man nicht so einfach ohne grund.

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