können alleinlebende Menschen zwangseingewiesen werden, wenn sie wegen Krankheit nicht mehr aus ihrer Wohnung kommen und kein Kontakt mehr zur Außenwelt?

6 Antworten

Wieso sollen Menschen, zwangseingewiesen werden ?? Wie kommst du darauf ?

Wer krank ist und seinen Wohnung nicht mehr verlassen kann, ist nun wirklich kein Fall um irgendwo zwangseingewiesen zu werden.

Außer es sind Krankheiten, bei denen eine Einweisung aus ärztlicher Sicht notwendig sind. Und das muss auch vom Amtsgericht angeordnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Psychologie und Psychosomatik

mucki007xyz425  04.08.2024, 15:23

Man kann einen Pflegedienst für diese Person organisieren wie ich für meine Mutter auch und diese Anträge bei der Kasse stellen.

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Toni2023  04.08.2024, 15:25
@mucki007xyz425

Ja, kann man. Ob er genehmigt wird, ist einen andere Frage. Aber das wollte die FS nicht wissen.

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Ne man stellt ja keine akute Gefahr für sich selber oder andere dar.


mucki007xyz425  04.08.2024, 15:19

eben und das darf jeder bis zum Schluss selbst bestimmen, wie und wo und ob man auch alleine eben lebt. Meine Mutter wollte auch nicht ins Heim und nicht, dass ich zu ihr ziehe und der Pflegedienst kam nur 2 mal am Tag und jetzt ist sie tot, weil sie im Mai früh morgens einen Schlaganfall bekam und dann um Hilfe schrie, die Nachbarn die 112 und 110 riefen und sie dann im KRH 3 Wochen später starb. Sie wollte aber eben andere vorher immer angebotene Hilfen oder Umzüge in Heime oder Tageskliniken vorher auch gar nicht annehmen, die man, also Ärzte und ich ihr 1000 male vorschlugen. Sie sagte zu allem immer Nein und war geistig aber noch fit.

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nehmen wir mal -rein theoretisch- an, eine solche Person würde allein wohnen, und sie könnte noch organisieren, dass sie ihre Lebensmittel irgendwie bekommt und die ärztliche Versorgung funktioniert, dann ist es ihre eigene Entscheidung ob sie in ein Altersheim/Pflegeeinrichtung umziehen sollte. Auch im Alter hat man ein Selbstbetimmungsrecht.

Dann gibt es natürlich Bedarfsfälle, ich möchte jetzt nicht auf Vermüllung oder anderes eingehen, aber wenn es konkrete Sachverhalte gibt, dass sich die Person nicht mehr selbst versorgen kann, gibt es die Möglichkeit der ambulanten Pflegedienste, zwischenzeitlich in Deutschland übrigens hundertausendfach üblich.

Zuletzt gibt es dann natürlich noch altersbedingte Krankheitserscheinungen, körperlich und geistig, die ein Leben allein einfach nicht mehr möglich machen. In der Regel sind die Auswirkungen derart, dass die Betroffenen -bei körperlichen Gebrechen- irgendwann selbst einsehen, dass es nicht mehr geht. Für den Rest ist es tatsächlich notwendig, mittels Gutachten und Gerichtsbeschluss eine Unterbringung zu veranlassen. Hier überwiegt der Schutz der Person selbst, selbst wenn es gegen ihren eigenen Willen ist. Leider geben viele dann auf, daher sollte so etwas vermieden werden, wenn es nur geht. Aber spätestens dann stellt sich auch die Verantwortungsfrage der nachkommenden Generationen.

In der Schweiz gibt es dazu die KESB.

Ich denke, in DE gibt es eine vergleichbare Behörde.

Aber grundsätzlich ist niemand gezwungen, unter die Leute zu gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mitglied der schweigenden Mehrheit.

Zwangseinweisung ist nur möglich, bei akuter Gefahr für sich selbst oder andere.

Solange man also zurecht kommt, hat man zwar ein mieses Leben, aber darf es so weiterführen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen bunten Blumenstrauß an psychischen Erkrankungen.