In Deutschland leben?

Es geht um einen Polen, der seit Anfang des Jahres in Deutschland lebt und Gewerbe angemeldet hat.

Kurz : Er hat weder Papiere wie Aufenthaltserlaubnis noch Interesse, sich zu Deutschland zu bekennen.

Er lästert über Deutsche, hat Vorurteile, ist unzufrieden mit der Bezahlung seiner Kunden, beschwert sich über zu hohe Kosten und Steuern in diesem Land, ihm gefallen viele Umsetzungen der Regierung nicht, er stand hier einige Male vor dem Bankrott aufgrund schlechtes Einsparen von Geld, Kaufrausch oder schlechten Service, die er Kunden bei seiner Dienstleistung anbietet. Gesetze gefallen ihm hier gar nicht und Ahnung von den Gesetzen hat er auch nicht und hat auch gegen einige verstoßen. Beispielsweise befindet sich eine ungültige Steuer ID-Nummer in seinem Impressum, obwohl er diese in Rechnungen für Kunden angegeben hat.

Wenn ihm Kunden aber mal mehr Geld bezahlen oder er sagt, dass man sich aus Straftaten hier rauskaufen könne, ist er Happy und Deutschland ist wieder sein liebstes Land, dass ihn „auffangen“ soll.

Sein polnischer Pass läuft bald aus, er will aber vorerst hier bleiben und angeblich hier eine Zukunft aufbauen.

Braucht er Papiere, um hier zu bleiben ?

Macht es Sinn für ihn, hier zu bleiben oder sollte er lieber das Weite suchen, wenn es ihm hier nicht gefällt ?

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Klebzettel aufhängen strafbar?

Hey, ich wollte hier nochmal fragen, was denn die Rechtslage sagen würde, wenn man einfache Klebzettel, welche nicht fest kleben, also ziemlich leicht zu entfernen sind irgendwo hinklebt, beispielsweise Parkbänke o.Ä.? Ich hab jetzt verschiedene Quellen durchforstet, aber keine liefert eine klare Antwort darauf. Die ARAG schreibt dazu: "Fremde Hauswände, Schaufenster, Stromkästen oder Haltestellenhäuschen mit Plakaten zu bekleben, ohne vorher die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, kann unter Umständen als Sachbeschädigung strafbar sein. Denn laut § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) „wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“. Gleiches gilt nach Abs. 2 der Vorschrift, wenn „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ wird. Für übereifrige Kleber bedeutet das: Lässt sich das Plakat von der Glasscheibe des Bushaltestellenhäuschens oder von der Schaufensterscheibe nicht ohne Kratzer wieder entfernen oder muss der Hauseigentümer den Fassadenputz angreifen, um das Plakat vollständig abzulösen, liegt eine strafbare Beschädigung der fremden Sache vor. Doch auch wenn die beklebte Fläche beim Ablösen der Plakate nicht beschädigt wird, die bunten Zettel den Eigentümer aber optisch stören und er sie nur mit erheblicher Mühe wieder entfernen kann, kann dies für eine Strafbarkeit – diesmal nach § 303 Abs. 2 StGB – genügen." Ich würde mich über schnelle Antworten freuen :)

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