Ein vorbestrafter Typ wurde heute vom Gericht zu 6 Jahren Knast verurteilt, wann kommt er frühestens raus bei guter Führung?

3 Antworten

Realistisch gesehen frühestens zum 2/3 Termin, also nach Verbüßung von 2/3 der Strafe gem. § 57 (1) StGB.

Eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung zum Halbstrafentermin gem. § 57 (2) Nr. 1 StGB kommt bei einer Strafe von über 2 Jahren (hier 6 Jahre) nicht einfach so in Betracht... und dass wirklich eine entsprechende Entwicklung nach § 57 (2) Nr. 2 StGb durchgemacht wird, ist denkbar selten, insbesondere bei dem Strafmaß.

Bei Vorstrafen ist selbst nach 2/3 eine vorzeitige Entlassung wenig wahrscheinlich. Es könnte, bei entsprechendem Antrag, mit einem Reststrafengesuch nach 5 Jahren klappen.

Das erklärt ihm sein Anwalt. Als Vorbestrafter hat er deutlcih schlechte Chancen, weitl er Wiederholungtäter ist. Gute Führung im Knast garantiert nix.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....