Recht auf Waisenrente während BFD?

Hallo, also ich bin 18 und habe dieses Jahr im Juni mein Abi gemacht. 2 Monate später ist mein Vater Mitte August zuhause verstorben. Ich würde gerne Medizin studieren und muss daher einen Freiwilligendienst im medizinischen Bereich ableisten, um meine Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ich werde am 1. Dezember mit dem BFD im LMU-Klinikum in München anfangen und ihn 12 Monate lang machen.

Mein Vater hat beim Europäischen Patentamt gearbeitet und dieses würde meiner Mutter, Schwester und mir dementsprechend dann auch eine Hinterbliebenenrente auszahlen. Bei mir gibt es jetzt allerdings das Problem, dass mir die zuständige Zentrale im Patentamt mitgeteilt hat, dass sie mir keine Waisenrente zahlen werden, weil ich mich mit dem BFD nicht für eine Waisenrente qualifiziere. Auch die Private Krankenversicherung Cigna wollen Sie mir nach einer sogenannten Gnadensperiode von 6 Monaten streichen. Auf Nachfrage ob ich mich in Zukunft wieder für die Waisenrente und die Private Krankenversicherung qualifizieren würde, wenn ich dann mein Medizinstudium im Sommersemester 2026 anfange, wurde mir gesagt, dass dies nicht der Fall ist.

Ich würde gerne wissen, ob dies wirklich stimmt, weil auf meinem Arbeitsvertrag des BFD steht, dass ich einen Anspruch auf Waisenrente habe.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

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Muss eine Kita den Kindern Getränke zur Verfügung stellen?

In unserem Kindergarten wurde zur Sommerzeit darum gebeten den Kindern (wir haben 3) Trinkflaschen mitzugeben, damit sie ausreichend trinken.

Das haben wir gemacht, in den heißen Sommermonaten. Das führte dann halt jedes Mal zu Mehrarbeit, um die Flaschen zu befüllen, die Kids mussten sie mitschleppen, nach der Kita mussten wir dann die Flaschen säubern. Haben wir gemacht.

Jetzt war es so, dass die Flaschen fast immer voll gefüllt zurück kamen. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass die Kids Wasser bekommen haben von der Kita, wie zuvor, und deshalb nichts aus den Flaschen getrunken haben.

Wir hatten so den Verdacht, dass das evtl. gar nicht stimmte, sondern nur die vollen Flaschen erklären sollte und man vermeiden wollte, dass wir uns deswegen beschweren, aber wir haben nichts dazu gesagt, uns aber trotzdem geärgert, dass die ganze Arbeit mit den Flaschen völlig für die Füße war.

Jetzt, wo es nicht mehr so warm ist, haben wir keine gefüllten Flaschen mitgegeben. Sie kommen ohnehin voll zurück, so die Erfahrung.

Nun wurden wir aufgefordert, die Flaschen wieder voll mitzubringen, sonst bekommen die Kinder nichts zu trinken.

Das kann doch nicht sein! Wir bezahlen Frühstück und Mittagessen.

Den Kindern Getränke, Wasser oder Leitungswasser, anzubieten, sollte doch zum Standard gehören, oder?

In Hamburg ist es Pflicht für Kitas.

Wie ist das in Hessen? Kennt sich da jemand aus? Kann die Kita einfach verlangen, dass man Getränke mitbringt, damit die Kids damit versorgt werden? Oder gehört es nicht ohnehin zu ihren Pflichten, den Kids Getränke zur Verfügung zu stellen bzw. anzubieten?

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