Ab wann ist man in Bedrohung?

3 Antworten

Du kannst die Polizei rufen, wenn eine Bedrohung i.S.d. StGB vorliegt. Hierzu schau doch einfach mal in den § 241 StGB. Dort steht drinnen was vorliegen muss.

Bei einer Beleidigung ist das natürlich ebenfalls möglich. Sollte aber keine konkrete Gefahr drohen, geh lieber über die online Wache.


Abvgel 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 20:44

Danke !!

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Die Polizei kommt nur zur Gefahrenabwehr zum Tatort. Eine Anzeige kannst du online oder auf der Wache erstatten.

Wenn man körperlich bedroht wird oder etwas angedroht wird. Oder man wird festgehalten.