warum ist das so im deutschen strafrecht?

7 Antworten

Das ist ein Klischee wie es im Bilderbuche steht. Es geht, wärend einem Prozess, immer um die Beweislasst. Diese ist bei Vergewaltigungen oft nicht gegeben und wenn dann nur sehr gering. Steuerhinterziehung lässt sich hingegen sehr gut Nachweisen. Zudem geht es immer um die Schwere der Straftat, das heißt es muss sich wirklich um ein schweres Kapitalverbrechen handeln wenn es im Vergleich zu einer Vergewaltigung steht. Die Gesetze sind ja alle in Gesetzesbüchern wie dem StGB geschrieben, und dennen darauffolgenden Folgen ebenfalls.

Wir sind ein Rechtsstaat, das bedeutet wir unterliegen einen Übermäßigkeitsverbot. Heißt wir können nur so stark balangt werden wie es der Verhältnissmäßigkeit zusteht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Polizei

Ob ein Steuerhinterzieher (pauschal gesagt) 1,2,3,4 oder höchstens 5 Jahre Freiheitsstrafe bekommt nach § 370 AO wäre für mich jetzt nicht so entscheidend. Weit effizienter finde ich eine Geldstrafe, die nach § 40 StGB bis zu 360 Tagessätze mit bis zu 30.000 Euro, immerhin bis ca. 10.000.000 Euro sehr weh tun kann.

Mindestens genauso wichtig, dass das Hinterzogene tatsächlich wieder in die Staatskasse zurückfließt, was möglicherweise noch mehr weh tut als eine Geldstrafe.

Was Mord betrifft, bin ich der (ernsthaften) Ansicht, dass "lebenslänglich" abgeschafft gehört. (nicht dass jetzt irgendjemand auf die Idee kommt, ich wäre für die Todesstrafe - niemals).

Was den 177 StGB bei uns und in anderen Ländern betrifft, kann man vergleichend hier nachlesen:

Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung - Zur Rechtslage im Ausland (bundestag.de)

Hallo Baujahr1996,

dem ist nicht so. Für Steuerhinterziehung gibt es (im Wiederholungsfall) bis zu fünf Jahre, für Mord (auch beim ersten mal) wesentlich mehr.

Ist das wirklich so? Auf Mord steht meines Wissens nach immer noch lebenslänglich. Das bedeutet zwar in Deutschland nicht Knast bis ans Lebensende, aber unter Umständen die Sicherungsverwahrung - was am Ende dasselbe ist.

Strafzumessung ist Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht unter Berücksichtigung von Gesamtumständen.

Du rennst Klischees nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.