Haus geerbt - Darf die Versicherung den Vertrag zur Gebäudeversicherung ändern?

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos, was die Bedingungen bei einer Gebäudeversicherung betrifft.

Meine Mutter ist vor kurzem verstorben und ich habe nun das Haus geerbt. Ich bin Alleinerbin. Selbst wohne ich nicht mehr in dem Haus, da ich eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt habe. Aus beruflichen Gründen werde ich auch nicht in das Haus ziehen können.

Ich werde erstmal einige Zeit brauchen, um den Haushalt aufzulösen und möchte mir auch etwas Zeit lassen. Es ist mein Elternhaus.

Ich habe bereits die Versicherung darüber infomiert. Lt der Versicherung kann die Gebäudeversicherung nicht mehr zu den bisherigen Konditionen weiterbestehen, obwohl der Vertrag noch bis Oktober 2016 läuft. Die Versicherung bezeichnet das Haus als "leestehend" und will den Vertrag nun umschreiben und den Leistungsumfang einschränken.

Außerdem soll ich eine Sicherheitsvereinbarung unterschreiben, in der ich bestätige, dass z.B. das Gebäude im Winter alle 2 Tage zu kotrollieren ist und dass ich alle wasserführenden Anlagen/Einrichtungen entleere. Da wir eine Ölheizung haben, kann ich hier z.B. den Wassertank nicht immer entleeren, da ich ja auch heizen muss und Warmwasser benötige, wenn ich im Haus bin.

Ich habe gelesen, dass im Erbfall die Wohngebäudeversicherung bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages fortbesteht. Darf die Versicherung dann überhaupt den Leistungsumfang verringern?

Außerdem steht das Haus doch nicht leer! Die komplette Einrichtung ist vorhanden. Ich werde regelmäßig hier sein, d.h. mindestens alle 2 Wochen. Zusätzlich sieht meine Tante einmal die Woche nach dem Rechten. Somit wird das Haus nur nicht ständig genutzt.

Ich habe am Dienstag wieder einen Termin bei der Versicherung.

Kann mir jemand helfen, damit ich am Dienstag nicht ganz hilflos dastehe? Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung den günstigen Altvertrag nicht weiterführen will :-( Die Vertrag soll sich nämlich bei schlechteren Leistungen um mehr als 300 Eur im Jahr erhöhen!

Vielen Dank im Voraus!

Gebäudeversicherung, Vertragsänderung
Wasserschaden Eigentumswohnung- Gebäudeversicherung zuständig - aber Verwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen.Habe ich Recht Stundenlohn zu fordern-wie?

Hallo, wir haben seit Juli Wasserschaden durch oberen Nachbarn- laut Hauserwaltung ist die Gebäudeversicherung zuständig, da festinstalliertes Eckventil defekt. Wurde auch in Bad und Küche gleich mit Trocknungsgeräten getrocknet. Dabei ca.100Kwh Mehrverbrauch zusätzlich zur Ablesung der Geräte, da Wand neben A+++Kühlschrank bei 30Grad Hochsommer aufgeheitzt und dieser auf Hochtouren lief- da hilft auch A+++ nicht mehr--hatte über Tage fast40 Grad in der Küche... dadurch und durch Lärm war Küche nur fürs Nötigste nutzbar- erhalte ich diese Kosten auch? Sollte schriftlich begründen, aber da Schaden noch nicht renoviert ist, weiß ich noch nicht, ob ich diese Kosten erstattet bekomme. Die Frage ist: Hausverwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen, nur Materialkosten,.. und Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist ja wohl nicht möglich. Da wir aber die Wohnung selbst vor 3 Jahren über 6 Monate kernsaniert haben -bin selbst Maler+Lackerer, möchten wir das keinen Fremden machen lassen- es betrifft Wände und Decke im Bad mit Spachtelarbeiten(Loch und Putzschadendurch Trockungsgeräte, Feinputz und Streichen und in Küche Riss in Wand durch Sprengung bei aufgequollenem Holztürrahmen, Holztürrahmen lackieren, Styroporstuck streichen, Decke Wand entsprechend auch(Glasflies hat Falten gebildet-Altbaustrohdecke) auchmit Löcher und Spachtelarbeiten und mit Abnehmen von Wandregalen und Umstellen des Kühlschrankes in anderes Zimmer. Das Hauptproblem ist der Korkfußboden- er ist festinstalliert/verklebt, aber von uns auf OSB-Platten eingebaut und fest auf den Dielen verschraubt- der geht plan einflächig über in den Flur- ist das auch Teil der Gebäudevericherung- habe Hausratversicherung nicht informiert, da ja kein mobiles Inventar zu Schaden kam. Einbauküche ist nicht zuschaden gekommen. Den Korkboden hat es rund um die Spüle, wo das Wasser unter den Kork gelaufen ist, angehoben- es gab 4 Blasen, die sich nach Trocknung wieder zusammenzogen, aber wo der Kork jetzt natürlich lose ist. Zur Trocknung wurde eine Platte rausgeschntten, damit man unter OSB trocknen konnte. Wie kann ich die Renovierung als Eigenleistung abrechnen? Muß die Hausverwaltung das anerkennen, oder kann sie darauf bestehen, daß ein von Ihnen bestimmter Maler das macht- es hat einer ausgemessen und Angebot abgegeben- der hat selbst noch nie Kork verlegt/verklebt...Haben selbst von einem mit Altbausanierung Fachwerker Angebot abgegeben, aber der Hauseigene hat Zuschlag erhalten, dessen Angebot konnte nicht eingesehen werden. Aber alleine das Material des Korkbodens hat mit Superrabatt vor 3 Jahren ca800Euro gekostet, und der gleiche ist Heute nicht mehr erhältlich- der Malergroßhandel hat diesen aus dem Repertoire genommen. Die Hausverwaltung sagt, ab 5000Euro Schaden schickt Versicherung einen Gutachter- aber das Angebot unseres Handwerkers beträgt ca3500Euro inklusive Mwst,ca2900 ohne, soist deren Maler der einzige von seiten der Versicherung/Hausverwaltung ist, der Wohnung/Schaden sah

Gebäudeversicherung, Wasserschaden, Eigenleistung
Haftung nach Brand? (Wandbild, Verdienstausfall etc.)

Moin !

Der Hintergund: Im Keller hat es gebrannt, ein anderer Mieter hatte einen alten Trockner der in Flammen aufgegangen ist. Der ganze Rauch zog durch unsere Wohnung (Miete) so dass alles mit Ruß beaufschlagt wurde. Das klingt nicht nach viel, aber es ist leider ein ganz erheblicher Sachschaden entstanden.

Der Besitzer der Trockners hat das Gerät nicht fehlerhaft bedient. Der Trockner war wie gesagt alt.

Grundsätzlich ist geklärt dass die Gebäudeversicherung das Haus saniert und unser Hausrat ist bereits beim Brandsanierer und wird so weit möglich wieder hergestellt.

Nun zu meinen Fragen:

  • Ich hatte in einem Zimmer ein Bild an die Wand gemalt. Es bedeckte die ganze Wand und hat mich viel Zeit, Mühe und natürlich auch Material gekostet. Das Ergebnis war durchaus professionell. Die Hausratversicherung sagt, dass sei kein Hausrat. Die Gebäudeversicherung will nur einfarbig drüber streichen. Habe ich da gar kein Recht auf Kompensation meiner Arbeit oder Wiederherstellung ?

  • Am Folgetage nach dem Brand konnte ich nicht arbeiten und auch in der Zeit darauf musste ich für viele Termine zur Verfügung stehen, an denen sich Gutachter die Wohnung ansahen. Habe ich ein Anrecht auf Verdienstausfall oder ähnliches ?

  • Kann es wirklich korrekt sein, dass der Besitzer des Trockners (bzw. seine Haftpflicht) nicht im geringsten haftbar gemacht werden können ? Ich will dem Herren persönlich nichts böses, aber wir haben einen enormen Schaden an unserem Hausstand und eine erhebliche persönliche Belastung erlitten. Wenn wir Schadensersatz kriegen können, möchten wir das auch nutzen.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Versicherung, Feuer, Recht, Gebäudeversicherung, Jura, Schaden

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