Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden wenn Unterputzarmatur defekt ist. Hausrat oder Gebäude?

Schönen guten Tag.

Mein Kollege hat folgendes Problem gehabt.

Da es auch mich sehr interessiert, hätte ich folgende Frage.

Welche Versicherung (Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung oder private Hausratversicherung) zahlt,

wenn ein Wasserschaden durch folgenden Schaden vorliegt.

Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.

Es ist wohl die Verbindung zwischen dem Wasserrohr und dem UPV-Körper undicht.

Dadurch tropfte monatelange Wasser hinter das Vorwandgestellt und verursachte einen großen Wasserschaden

an der Wand.

Die Hausrat ist hier wohl nicht zuständig, da es sich hier ja um keinen "bewegten Gegenstand" handelt.

Greift in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung?

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (selbstbewohnt) in einem MFH.

Den Installateur gibt es nicht mehr. Den Armaturenhersteller auch nicht mehr.

Das Gebäude ist 12 Jahre alt.

Welcher Installateur hat einen solchen Fall schon mal gehabt?

In der Regel zahlt ja eine Hausratversicherung bei einem Leitungsschaden direkt am Wasserroht, wenn ein

Riss vorliegt. Aber nicht, wenn eine angeschlossene Armatur defekt ist. Auch der Übergang zwischen Wasserleitung und Armatur zählt lt. Hausratversicherung als kein versicherter Schaden.

Das zumindest sagte die Hausratversicherung.

Dankeschön

Recht, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

Nachdem ich nach Jahren mal den Anbieter für meine Wohngebäudeversicherung wechseln wollte, mußte ich feststellen, das jede Versicherung die zu versichernde Fläche anders interpretieren will, bzw. es selber nicht weiß, oder mit Absicht Fallstricke einbauen will, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen (und das kennt man ja von Versicherungen bestens)!? Auf jeden Fall wird ein vermeintlich einfacher Versicherungswechsel zum nervenden Zeitvernichter!

Frage: Wie muß das Gebäude (Einfamilienhaus) nun korrekt versichert sein? Gesamtfläche, Wohnfläche, Nutzfläche? Muß in einem voll ausgebauten Keller nur das vorhandene Wohnzimmer versichert sein, oder auch der Fitnessraum, oder gar der Abstellraum (wo Werkzeugbank und Regale sind, wo man alles aufbewahrt, was man so hat) Eine Versicherung erzählt mir, das der Fitnessraum auch versichert sein muß, wegen dem teuren Fußboden, aber müßte man dann nicht auch den Treppenflur versichern?! Aber weder den Flur, noch den Fitnessraum, noch den Abstellkeller nutze ich im Sinne von wohnen! Und warum wird dann der Heißungskeller nicht verischert, obwohl der ja auch einen gewissen Wert darstellt? Welche Räume/Flächen muß ich nun angeben/versichern, damit die Wohngebäudeversicherung korrekt ist und die Versicherung im Schadensfall keine faulen Ausreden hat?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Gebäudeversicherung, wohnflaeche, Nutzfläche

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