Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

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Wer bezahlt den Schaden bei kaputtem Fenster nach Einbruch?

Hallo Zusammen,

bei mir wurde vor einem knappen Monat in die Mietwohnung eingebrochen. Die Diebe kletterten dafür auf den Balkon und versuchten erst, die Fensterrahmen aufzuhebeln, dann haben sie kurzerhand ein Fenster eingeschlagen. Somit ist ein Schaden an Scheibe und Rahmen entstanden.

Gleich am nächsten Tag habe ich den Vermieter informiert und er hat sich den Schaden angeschaut.

Bei den Nachbarn nebenan (gleiche Etage) haben sie es ebenfalls versucht, jedoch wurde hier nicht in die Wohnung eingedrungen und auch keine Scheibe beschädigt, lediglich die Rahmen.

Ich selbst habe als Studentin noch keine Hausratversicherung, meine Nachbarn hingegen haben eine. Erst hieß es, dass ihre Hausrat den Schaden nicht übernimmt und es Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters wäre. Die Gebäudeversicherung hat sich natürlich auch geweigert und somit wurde die Schuld hin und her geschoben. Zwischenzeitlich hat sich die Hausratversicherung meiner Nachbarn aber schriftlich an den Vermieter und dessen Versicherung gewendet und sie bezahlen den Schaden doch.

Nun habe ich große Sorge, dass ich ein Problem bekomme... ich habe mich natürlich beim Mieterschutzbund (die Hotline auch für Nicht-Mitglieder) erkundigt, die meinen es sei definitiv Sache des Vermieteres und sollten diesbezüglich ja eigentlich am besten Bescheid wissen. Ein bekannter Anwalt hat dies kurz bestätigt. Trotzdem wundere ich mich, ob das alles so stimmt, nachdem die Versicherungen nach dem Hin und Her doch darauf gekommen sind, dass Gebäudeversicherung Recht behält, es nicht zahlt und die Hausrat übernimmt.

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten, weil ich gerade ziemlich überfordert bin mit der Situation und einfach nicht weiß, wie ich mich am Besten verhalten soll. Tausend Dank und beste Grüße!

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Rohrbruch und Gebäudeversicherung?

Hallo!

Wir haben zurzeit ein schwewiegendes Problem und brauchen etwas Nachhilfe... Gestern Abend hatten wir einen Rohrbruch im Bad. Betroffen sind die Abflußleitungen, das Bad befindet sich im 1. Stock. Die genaue Bruchstelle können wir natürlich nicht feststellen, aber - basierend auf den Bauplänen - ungefähre Vorstellung. Die Abwasserleitungen bereiteten uns schon länger Probleme: das Wasser staute sich hin und wieder in der Badewanne, in der Dusche oder auch im Klo, wir haben es aber mit handelsüblichen Werkzeugen die Röhre immer befreien können. Bis zum nächsten Mal. Diesmal aber haben wir - nach der "Räumaktion" Wasserflecken an den Wänden entdeckt. Es hat zwar nicht "geregnet", aber nach Wasserspuren an der Wand konnte man den Weg der Ableitungsröhren durchaus erkennen. Nachdem wir das Wasser im Bad abgedreht haben, versiegte auch der Rinnsahl an der Wand. Tapeten haben ein wenig gelitten, aber alles ist inzwischen wieder trocken, von außen auf jeden Fall. Wir sind die Eigentümer und heute habe ich unsere Gebäudeversicherung darüber informiert. Die Mitarbeiterin hat mir gesagt, die Schadensbehebung würde die Versicherung in diesem Fall abdecken und mir das Unternehmen genannt, welches mit der Versicherung in diesem Fall zusammenarbeitet. Da soll auch der Gutachter bestellt werden. Nun habe ich jetzt eine Frage: kann die Versicherung die Leistungen verweigern, weil wir versucht haben, die Rohrleitungen selbst zu befreien? Ich meine, ich kann mir nicht vorstellen, dass wir bei kleinsten Verstopfung einen Profi bestellen sollten oder? Hat jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich? Es ist unser erster Rohrbruch und hoffentlich der letzte))

Danke für eure Hilfe!

Gebäudeversicherung, Rohrbruch, Wasserschaden
Umzugskosten bei Wasserschaden.Wer zahlt?

Folgende Situation: Im April letzten Jahres haben wior bei uns in der Whg einen Wasserschaden enddeckt. Diesen haben wir dann auch unverzüglich unserem Vermieter gemeldet. Es stellte sich heraus das wir für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können. der Abfluss unter der Duschwanne hatte ,wohl aufgrund einer verotteten Dichtung ein Leck ,so dass whrscheinlich Monate lang dort das Wasser plätscherte.Da wir eine Erdgeschosswohnung bewohnen hat sich ,logischer Weise auch niemand unter uns über Wasserflecke etc beschweren können. Es folgte eine Odysse von Gutachten.Verschiedene "Experten" gaben sich hier die Klinke in die Hand.Letztendlich kam heraus das unsere Whg komplett Saniert werden muss. Nach nunmehr!!!!! 9 Monaten !!!!!!!!! soll jetzt Bewegung in dioe Sache kommen und mit der Sanierung begonnen werden. 2 Etagen über uns ist eine Whg frei und bereits bezugsfertig. Unser Vermieter stellt uns die Whg für die Dauer der Sanierung zur Verfügung. Nun meine Frage: Wer kommt für die Umzugskosten auf?Auch wenn es nur 2 Etagen sind ,so ist doch eine menge zu Bewegen.da wir erst am 18. den Schlüssel bekommen und auch am 18. Abends komplett hier raus sein müssen.Küche muss komplett demontiert werden ua. meine hausratVersicherung sagt das die Kosten für den Umzug die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt.Die Versicherung des vermieters sagt die Kosten für den Umzug sowie für die Einlagerung der Möbel trägt meine Hausrtatversicherung. Guter rat ist also Teuer.

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Zahlt die Versicherung den Wasserschaden einer Waschmaschine, die womöglich falsch angeschlossen wurde?

Hallo, ich versuche mein Anliegen verständlich vorzutragen. Ich hoffe mir kann geholfen werden, ich habe echt Sorgen deswegen:

Meine Waschmaschine und die Waschmaschine meines direkten Nachbarn in der Wohnung neben mir, teilen sich einen Wasserzulauf. Ein Schlauch geht dann durch die Wand in meine Wohnung. Beide Waschmaschinen wurden von mir mit Teilen aus dem Baumarkt, die zur Führung von Wasser konzipiert sind, so angeschlossen, dass beiden Maschinen permanent Wasserdruck anliegt. Das hat soweit eigentlich ganz gut funktuioniert, nur heute Nacht ist es doch passiert: Ein Schlauch löste sich und flutete die Küche meines Nachbarn. Das Wasser floss zunächst unbemerkt in die nächsten beiden Wohnungen darunter.

Somit wurde durch mein fehlerhaftes (grob fahrlässiges?) Handeln Hausinventar in drei Wohnungen nass gemacht. Zusammen mit den vermutlich notwendigen Trocknungsmaßnahmen der Wände ist da ein ganz ordentlicher Schaden entstanden.

Würde das meine Privathaftpflichtversicherung nicht bezahlen, wäre das mein sicherer Ruin. Daher wollte ich eure Einschätzungen und Erfahrungen hören, ob es unter gewissen Umständen dazu kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt. Ich sollte zwar gegen grobe Fahrlässigkeit versichert sein, habe jedoch von Fällen gelesen, dass Privathaftpflichtversicherungen die Zahlung verweigern, da der Anschluss nicht durch einen Handwerker vorgenommen wurde.

Zahlt in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung für die Schäden an der Wand? Springt meinen Haftpflicht für diese Schäden ein, wenn die Gebäudeversicherung die Zahlung ablehnt?

Eine Hausratversicherung habe ich nicht, aber in meiner eigenen Wohnung ist auch nichts nass geworden.

Ich hoffe meine Sorgen können hier ein wenig beschwichtigt werden.

Waschmaschine, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

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