Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

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Exorbitante Stromkosten wegen defekter Leitung. Gebäudeversicherung?

Kurz die Situation:

Meine Mutter bewohnte unser Einfamilienhaus und hatte die letzten 8 Jahre einen Stromverbrauch von ca. 2.000-2400 kwh pro Jahr, also alles im grünen Bereich. Im Dezember ist meine Mutter verstorben und wir haben nun die Abrechnung für 2013 erhalten: 16.000 kwh und 3.500€ Nachzahlung !!!

Wir dachten zuerst an einen defekten Zähler oder evtl. Stromklau. Beides können wir nun aber definitiv ausschließen. Nachdem wir alle Leitungen geprüft haben ist es anscheinend so, dass das Kabel, das aus dem Keller in die Garage führt irgendeinen Defekt unter der Erde haben muss. Das ist jetzt sicher. Es gibt einen Verbrauch, auch wenn wir das Kabel an der Garage abklemmen. Eine der Adern des Kabels hat anscheinend einen Defekt und Strom abgezogen. Wie auch immer. Auf jeden Fall haben wir das nun korrigieren können aber der extrme Verbrauch steht nun zur Debate.

Jetzt meine Frage: Wie sehen die Chancen aus, den erhöhten Verbrauch von der Wohngebäudeversicherung wieder zu bekommen?

Zweite Frage: Ich würde mit dem Stromanbieter sprechen, und um Erlass der Kosten oder zumindest 50% der Kosten verhandeln und zwar aus folgendem Grund:

Die Abrechnung 2011 war korrekt. ( 2.300 kwh). Abrechnung 2012 auch (2150 kwh), allerdings wurde Ende 2012 der Verbrauch geschätzt.

Au der Abrechnung 2013 sehe ich, dass der Netzbetreiber bereits im Jan13 abgelesen hat und dort eine Differenz von 8.000 kwh gemeldet hat ( an den Stromanbieter). Die 16.000 kwh setzen sich also aus der Differenz von Jan13 und dem Verbrauch von Febr-Dez13 zusammen. Will sagen, die ersten 8.000 kwh gehören eigentlich noch in 2012.

Ich bin der Meinung, dass der Stromanbieter sich bei so einer immensen Abweichung hätte melden müssen und zwar Anfang Febr13. So hätte ich die reagieren können und die weiteren 8.000kwh wären vermieden worden.

Wie seht ihr das?

Danke Rossi

Stromanbieter, Stromverbrauch, Gebäudeversicherung

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