Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos, was die Bedingungen bei einer Gebäudeversicherung betrifft.

Meine Mutter ist vor kurzem verstorben und ich habe nun das Haus geerbt. Ich bin Alleinerbin. Selbst wohne ich nicht mehr in dem Haus, da ich eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt habe. Aus beruflichen Gründen werde ich auch nicht in das Haus ziehen können.

Ich werde erstmal einige Zeit brauchen, um den Haushalt aufzulösen und möchte mir auch etwas Zeit lassen. Es ist mein Elternhaus.

Ich habe bereits die Versicherung darüber infomiert. Lt der Versicherung kann die Gebäudeversicherung nicht mehr zu den bisherigen Konditionen weiterbestehen, obwohl der Vertrag noch bis Oktober 2016 läuft. Die Versicherung bezeichnet das Haus als "leestehend" und will den Vertrag nun umschreiben und den Leistungsumfang einschränken.

Außerdem soll ich eine Sicherheitsvereinbarung unterschreiben, in der ich bestätige, dass z.B. das Gebäude im Winter alle 2 Tage zu kotrollieren ist und dass ich alle wasserführenden Anlagen/Einrichtungen entleere. Da wir eine Ölheizung haben, kann ich hier z.B. den Wassertank nicht immer entleeren, da ich ja auch heizen muss und Warmwasser benötige, wenn ich im Haus bin.

Ich habe gelesen, dass im Erbfall die Wohngebäudeversicherung bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages fortbesteht. Darf die Versicherung dann überhaupt den Leistungsumfang verringern?

Außerdem steht das Haus doch nicht leer! Die komplette Einrichtung ist vorhanden. Ich werde regelmäßig hier sein, d.h. mindestens alle 2 Wochen. Zusätzlich sieht meine Tante einmal die Woche nach dem Rechten. Somit wird das Haus nur nicht ständig genutzt.

Ich habe am Dienstag wieder einen Termin bei der Versicherung.

Kann mir jemand helfen, damit ich am Dienstag nicht ganz hilflos dastehe? Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung den günstigen Altvertrag nicht weiterführen will :-( Die Vertrag soll sich nämlich bei schlechteren Leistungen um mehr als 300 Eur im Jahr erhöhen!

Vielen Dank im Voraus!