Vorkaufsrecht für andere Wohnungseigentümer?

Hallo,

und zwar geht es um folgendes. Wir planen unsere Wohnung in einem Zweifamilienhaus demnächst zu verkaufen. Nun stellte sich uns jedoch die Frage, ob die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht haben und dieses beim Verkauf unserer Wohnung anwenden könnten. In der gemeinsamen Teilungserklärung von 2006 steht drin, dass die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen (Ablehnung nur aus wichtigem Grund) und dass ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

In der Zwischenzeit sind viele Jahre ins Land gegangen, die Besitzer der Wohnungen sind mittlerweile alles andere Personen wie damals in 2006.

Zudem ist darauf besonders hinzuweisen, dass jegliche Vorkaufsrechte im Grundbuch bereits im Jahr 2007 komplett gestrichen und gelöscht wurden.

Daher interessiert uns, ob nun durch die Teilungserklärung die anderen Eigentümer noch ein Vorkaufsrecht haben, obwohl im Grundbuch nichts mehr darüber steht? Eine erforderliche Zustimmung zum Verkauf steht im Grundbuch nach wie vor. Gilt noch für die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht oder ist das hinfällig?

Bitte nicht meine Frage damit beantworten, dass die anderen Eigentümer gefragt werden sollen ob sie kaufen wollen oder nicht, das passiert sowieso. Wir wollen ausschließlich rechtlich genau wissen, wie der Sachverhalt zu bewerten ist. DANKE

Recht, Eigentumswohnung, Grundbuch, Hausverwaltung, Teilungserklärung, Verkauf, Weg, Vorkaufsrecht
Für Eigentum der Freundin Miete zahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte schonmal die Frage gestellt.

Meine Freundin besitzt eine abbezahlte ETW. Dort bin ich vor etwa 6 Monaten eingezogen und beteilige mich an den Nebenkosten zu 50%. (Hausgeld, Strom, Wasser etc). Miete zahle ich keine.

Es ist zwar nicht abgesprochen, aber ich lade sie halt gerne ab und anmal zum Essen ein. Insgesamt ist es für mich finanziell positiv, keine Frage.

So, jetzt kommen allerdings Überlegungen auf in eine größere Wohnung zu ziehen. Zur Miete. Eigentlich fand ich die Idee nicht schlecht, nur wird das finanziell für mich dann schon ich sage mal herausfordernd.

Sie könnte ihren Anteil an der Miete der neuen Wohnung etwa genau mit der Miete die sie durch ihre ETW einnehmen würde bezahlen.

Ich müsste meine Hälfte natürlich so berappen. Raus aus der Kompfortzone. :P

Allerdings, ich glaube ein Teil warum wir uns so gut verstehen, ist das wir finanziell auf gleicher Augenhöhe sind. Wir verreisen gerne und geben dafür auch "viel" Geld aus.

Würden wir in die größere Wohnung ziehen, dann verschiebt sich das.

In Zahlen: Sie Netto = 2200, Ich Netto = 2400 Euro. Dadurch das ich keine Miete zahle sind wir beide hier relativ nah beieinander.

Die neue Wohnung kostet etwa 1200 Euro warm. Mieteinnahmen durch Ihre alte ETW lägen nach Abzügen etwa bei 500 Euro.

Somit hätte Sie dann 2100 Euro zur Verfügung, und ich meine 2400 weniger 600 Euro nur noch 1800.

Das würde ich bei unserem jetzigen Lebensstil durchaus spüren.

da die neue Wohnung noch in weiter ferne steht, ist meine Überlegung eher das ich doch anfangen sollte jetzt Miete zu zahlen, denn immer so weitergehen wird es wohl nicht?

Schonmal jemand ähnliche Gedanken / Probleme gehabt?

Miete, Geld, Beziehung, Eigentumswohnung
Eigentumswohnung von Freundin mitfinanzieren?

Hallo liebe Community!

Ich versuche die Situation kurz darzustellen:

(A= Freundin, B= Ich, C= Eltern meiner Freundin)

Juni 2019: A und B ziehen zusammen in einer 1-Zimmer-Mietwohnung (37qm,), B ist Hauptmieter, A ist Untermieterin, A+B teilen alle kosten (Miete,BK, Nebenkosten, Lebensmittel) fair auf. Zusammen haben die beiden sich Möbel gekauft und die Wohnung geschmackvoll und gemütlich eingerichtet.

Jänner 2020: C haben eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung (70qm) gekauft und bereits zur Hälfte bezahlt. A soll die Wohnung als Eigentum überschrieben bekommen, dort einziehen und den restlichen Kredit (600€) + anfallende Wohnkosten (200-300€) bezahlen.

C haben auch Möbel gekauft und die komplette Wohnung bereits eingerichtet inklusive Dekoration. Sie wollen keine Möbel von der ehemaligen Wohnung. Weiterhin behalten C auch Schlüssel zur Wohnung und möchten in ihrem selbst eingerichteten Gästezimmer ab und zu ihre Freunde/Bekannte übernachten lassen.

A ist begeistert von der großen Wohnung (70qm) und möchte dass B mit ihr dort sofort einzieht und die Hälfte des Kredits und der Wohnkosten mit bezahlt. Die Möbel der alten Wohnung möchte A verkaufen.

A ist begeistert denn:

1) Die Wohnung ist doppelt so groß wie die alte und komplett neu (Erstbezug).

2) Die Wohnung ist mit 70qm sehr günstig. Gesamtkosten der alten Wohnung (37qm für 650€), die kosten der neuen Wohnung (70 qm für 900€).

B ist alles andere als begeistert:

1) B soll die Eigentumswohnung seiner Freundin bzw. Ihrer Familie mit abbezahlen, ist und wird aber selber kein Eigentümer.

2) C haben die komplette Wohnung bereits eingerichtet und wollen keine Möbel der alten Wohnung dort haben. Es würde sich für B anfühlen wie eine fremde Wohnung bzw. eine Ferienwohnung.

3) C behalten Schlüssel und haben ein Gästezimmer eingerichtet, dass sie mit nutzen wollen. B hat also keine normalen Rechte wie bei einer Mietwohnung.

4) Im Falle einer Trennung steht B also ohne Wohnung und ohne Möbel da und muss komplett von vorne anfangen. A hingegen hat mit B's Hilfe eine Eigentumswohnung abbezahlt.

Wie denkt Ihr darüber?

Beziehung, Recht, Eigentumswohnung

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