Defekte Heizung bei Eigentümergemeinschaft?
Hallo zusammen,
wie sieht die Kostenverteilung aus, wenn die Heizung in einer Wohnung eines Mehrparteienhauses nicht richtig heizt und ggf. ein Klempner gerufen werden muss?
Trägt der Betroffene die Kosten oder die Gemeinschaft?
3 Antworten
Das kommt darauf an, wo der Fehler liegt und was in der Teilungserklärung als Sondereigentum definiert ist.
Wenn es die gemeinsame Heizungsanlage ist, die rumzickt, dann ist das mit Sicherheit Gemeinschaftseigentum, die Heizkörper müssen das nicht sein.
... ein Mehrfamilienhaus kann keine WEG sein.
Und mit einem Sondereigentum hat die ja auch nichts am Hut, wird so bestimmt auch in der TE stehen (Baustein Kostenverteilung).
Die Gemeinschaft, denn die muß gewährleisten das die Heizung funktionstüchtig ist.
... hier schon, die Heizanlage befindet sich in der Wohnung, Zitat.
"die Heizung in einer Wohnung"
... wo soll das stehen und seit wann ist eine WEG bzw. deren Verwalter für mein Eigentum zuständig?