Defekte Heizung bei Eigentümergemeinschaft?

3 Antworten

Das kommt darauf an, wo der Fehler liegt und was in der Teilungserklärung als Sondereigentum definiert ist.

Wenn es die gemeinsame Heizungsanlage ist, die rumzickt, dann ist das mit Sicherheit Gemeinschaftseigentum, die Heizkörper müssen das nicht sein.

... ein Mehrfamilienhaus kann keine WEG sein.

Und mit einem Sondereigentum hat die ja auch nichts am Hut, wird so bestimmt auch in der TE stehen (Baustein Kostenverteilung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Gemeinschaft, denn die muß gewährleisten das die Heizung funktionstüchtig ist.