Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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Bösartiger Hausverwalter?

Nicht nur auf die ganze Welt bezogen auch im Kleinen gibt es viele Tyrannen. Wir haben zum Beispiel einen Hausverwalter der sich in der Wohn und Grünanlage wie ein Diktator aufführt und Leute schikaniert. Besonders gegen mich wurde er als Kind sogar handgreiflich und beleidigend weil er wusste dass nur meine alte Oma dort wohnt und mich niemand unmittelbar schützt. Bin bis heute wegen ihm traumatisiert. Wegen ein paar kleiner Jugendsünden hat er mir damals sogar für immer Verbot für den Hof erteilt in dem ich als Kind aufgewachsen bin. Als wir Kinder waren hat er uns auch verboten auf dem Rasen zu laufen oder Fussball zu spielen, hat aber dann immer demonstrativ mit seinem Sohn vor unseren Augen auf der Wiese Fussball gespielt um uns zu zeigen dass er als Hausverwalter alles darf. Fast jeder weiss was für ein arroganter bösartiger Mensch er ist aber er kommt immer wieder damit durch und keiner tut was gegen ihn. Ich denke nach so vielen Jahren kann ich der Polizei auch nicht mehr erzählen was er mir als Kind angetan hat bzw man kann ihn dafür nicht mehr belangen. Mein Onkel hat in diesem Hof aber eine Eigentumswohnung die mir später mal gehören wird da er keine Kinder hat und ich könnte die Wohnung auch zu seinen Lebzeiten auf meinen Namen übertragen obwohl er noch in der Wohnung lebt. Dann wäre ich Eigentümer und kann zumindest wieder in den Hof und ihm zeigen dass er nicht immer alles erreicht was er will. Was meint ihr dazu und wie soll man generell gegen solche Menschen vorgehen?

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Kaufpreiszahlung Eigentumswohnung zeitlich verkürzen?

Guten Morgen,

wir haben am 14.02. den Notarvertrag für unsere Eigentumswohnung unterzeichnet. Die Schlüsselübergabe ist notariell für den 30.04. geplant. Die Fälligkeitsmitteilung ist bereits am 25.03. sowohl an die Bank als auch an den Verkäufer rausgegangen mit der Bitte um Überweisung des Kaufpreises spätestens zum 30.04.

Jetzt haben mein Mann und ich gestern eine Uhrzeit vereinbaren wollen zwecks Entgegennahme der Schlüssel und da hieß es, dass es so lange keine Schlüssel gibt, bis der Kaufpreis nicht gezahlt ist. Ich kann das auf der einen Seite auch verstehen, würde ich wahrscheinlich nicht anders machen. Ich kenne mich mit der ganzen Thematik aber nicht aus und dachte das mit der Kaufpreiszahlung wäre „normal“.

Da der 30.04. ein Samstag ist, ist die Kaufpreiszahlung laut Bank für den 29.04. angewiesen. Wir haben natürlich schon Sachen an die neue Adresse bestellt, die am 02.05. geliefert werden (Fliesen, Vinyl, Rigipsplatten usw.), da wir nur einen kurzen Slot haben um alles zu renovieren (auf Eigenbedarf gekündigt und bis zum 31.05. raus).

Jetzt zu meiner Frage:

Können wir auf die Bank zugehen und bitten die Kaufsumme direkt zu überweisen, so dass es ggf. schon am Montag angewiesen wird? Wir haben keine Lust und vor allem auch Zeit für Verzögerungen und die Fälligkeitsmitteilung ist seit dem 25.03. schon raus.

Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße - Crangelos

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