Nachbar wegen Tierquälerei anzeigen?

Hi!

Ich kümmere mich seit 2008 um ein Streunerchen namens Julchen. Sie wurde vom Tierschutz kastriert und galt als nicht vermittelbar weil viel zu scheu. Da sie sich drinnen gar nicht wohl fühlt und auch nicht sauber ist, habe ich ihr vor Jahren draußen eine kleine isolierte Hütte am Ende unseres Grundstücks (Eigentümer, nicht Mieter) hingestellt. Vor einigen Jahren war ich da noch Mieterin, habe die Wohnung dann aber gekauft. Nun ist es so, dass es eine Partei (altes Ehepaar) in diesem Haus gibt, die die Katze (und mich und meine zwei Wohnungskatzen) unglaublich hasst. Sie hat im Winter Schnee in die Kiste gepackt (kann ich nicht beweisen, weiß ich aber). Sie bewirft die Katze mit Steinen, ging mit einer Eisenstange zum Häuschen und eine Nachbarin hat auch beobachtet, wie sie mit einem Besen hinter ihr her war. Julchen hat wahnsinnige Angst vor dieser Frau. Leider würden die anderen Nachbarn das nicht bezeugen, da sie selbst keinen Ärger mit dieser Person möchten. UND vergesst es, reden ist da nicht! In der Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung steht jetzt der Tagesordnungspunkt "Entfernung des Katzenhäuschens". Die Situation ist mittlerweile so, dass Julchen regelrecht aus dem Häuschen gemobbt wurde. Ich weiß nicht, ob sie nachts manchmal noch rein geht. Aber ich würde ihr trotzdem gerne die Möglichkeit bieten, so lange sie noch da ist. Ansonsten gibt es leider keine geschützen Plätze um unser Haus bzw. in der Nähe. Was meint Ihr denn? Kennt sich einer von Euch aus? Ich habe übrigens auch eine Rechtsschutzversicherung, in der ich gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft angehen könnte. Aber ich finde es ist eigentlich so ein Kinderkram. Nur traurig für die Kleine. Sie hat sonst echt keine Lobby und die anderen Nachbarn sind alle nicht so Katzen- bzw. Tierlieb. Aber sie haben kein Problem mit ihr. Ich frage mich auch, ob ich sie wegen Tierquälerei anzeigen könnte, habe aber leider nur diese "inaktiven" Zeugen...

Katze, Recht, Tierquälerei, Eigentumswohnung
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar

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