Haus/Wohnungskauf - Straße nicht voll erschlossen - Absicherung gegen spätere Erschließungskosten?

Moin!
Also es sieht so aus: Meine Freundin und ich wollen uns demnächst eine Eigentumswohnung kaufen und haben auch schon ein Objekt in Aussicht. Es ist eine Neubauwohnung und die komplette Erschließung der Wohnung ist bereits im Kaufpreis mit enthalten.

Allerdings hat mein Stiefvater nun von einem Fall erzählt, dass die Eigentümer von Immobilien in einer anderen Straße für die Erschließung der Straße aufkommen mussten, was die Eigentümer teilweise echt in den Ruin getrieben hat.

Ich habe also mit dem Amt für Straße und Verkehr Kontakt aufgenommen und nachgefragt wie es mit der Erschließung der Straße aussieht, in der unser Wunschobjekt liegt, woraufhin ich folgende Antwort bekam:

die Straße An Smidts Park wurde im Jahr 1965 teilweise erschlossen. Eine Abrechnung für den nördlichen Gehweg erfolgte im Jahr 1969. Das heißt, dass hier lediglich eine Teilabrechnung erfolgte. Der geforderte Erschließungsbeitrag wurde durch den damaligen Eigentümer gezahlt. 
Eine erste endgültige Erschließung erfolgte demnach nicht. Eine Aussage ob und wann eine erste endgültige Erschließung erfolgen wird, kann nicht hier getätigt werden. 
Sollten Sie eine Anliegerbescheinigung benötigen, kann Ihnen diese gegen eine Gebühr von 40,00 € ausgestellt werden. Diese Anliegerbescheinigung hat zum Inhalt, dass derzeit keine Beiträge zu zahlen sind.

Das heißt doch, dass wenn die Straße zum Beispiel aber in X Jahren voll erschlossen werden soll, Kosten auf uns zukommen werden, oder? Gibt es eine Möglichkeit sich wirklich gegen die Kosten absichern zu können oder muss man jetzt praktisch mit dem Risiko kaufen, dass sich in X Jahren die Behörden an uns wenden und wir für die Erschließung der Straße aufkommen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Recht, Eigentum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Straße, Erschließung, Erschließungskosten, Wirtschaft und Finanzen
TV Versorgung in Neubauwohnung?

Wir haben eine Wohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht folgendes:

"Der Veräußerer trägt sämtliche Erschließungsbeiträge und Anliegerleistungen für die Ersterschließung des Vertragsgegenstands; diese sind im Festpreis § 3 enthalten."

In der Baubeschreibung sind für fast alle Zimmer Antennenanschlüsse vorgesehen. z.B. "1 Antennenanschluss"

Beim Richtfest wurde mir vom Bauleiter im Beisein des Bauträger gesagt, dass das Haus mit Kabelfernsehen versorgt wird.

Auf erneute Rückfrage vor kurzem wurde mir mitgeteilt, dass ein Irrtum der Kabelfernsehgesellschaft vorlag, und es seitens der Kabelfernsehgesellschaft technisch nicht möglich sei, das Haus mit Kabelfernseh zu versorgen, außer die Straße würde aufgerissen werden, um neue Kabel zu verlegen. Die Kosten müsste der Bauträger tragen.

Eine Sat-Anlage möchte der Bauträger nun auch nicht einbauen. (Alle Häuser in der Nachbarschaft haben einen Satellitenschüssel)

Der Bauleiter meinte, dass eine TV Versorgung über die Telekom erfolgen wird. Vermutlich meint es damit, dass es jedem freigestellt ist, einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen und Telekom EntertainTV zu nutzen.

D.h.

  1. Jemand der einen anderen Provider nutzen möchte, hat Pech (keine freie Providerwahl)
  2. Die Antennenanschlussdosen (teilweise auch die zusätzlich Bestellten) sind ohne Funktion
  3. Eigentümer, welche ihre Wohnung vermieten möchten, haben hier wohl ein Problem mit der Wertigkeit ihrer Wohnung.

Gibt es hier irgendeinen juristischen Hebel, wie ich den Bauträger dazu bringen kann, zumindest eine Sat-Anlage in das Haus einzubauen?

Fernsehen, Recht, Baumängel, Bauträger, Eigentumswohnung, Kabelfernsehen

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