Keller Nebenraum bei Erwerb von ETW nicht bekannt bekannt gekauft, was tun?

Hallo zusammen,

vor drei Jahren habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Zu der Wohnung wurde mir auch ein abgeschlossene Kellerabteil übergeben.

Es befinden sich acht Eigentümer in dieser Wohnobjekt und jeder Eigentümer hat noch einen extra abgeschlossene Kellerraum mit Holztrennwand als Gemeinschaftlich zur Verfügung zum Sachen abstellen.

In einem der Holztrennwände steht auch eine Nummer mit (I OG rechts), da wo ich wohne. Aber diese Abteil benutzen zwei andere Eigentümer, von meiner Seite.

Mir war vor dem Abschluss des Kaufvertrags zwar die Teilungserklärung nicht mit der Kellerplan bekannt, (er lag der Kopie der Teilungserkläung, die ich vom Wohnungsbesitzer bekam, nicht bei, sondern wurde mir nach dem Kauf vom Verkäufer zusammen mit verschiedenen Unterlagen übergeben.

Im Kaufvertrag steht lediglich, "Wohnung mit Keller", und in der Teilungserkläung ist ebenfalls nur festgehalten, dass zu jeder Wohnung ein Kellerabteil gehört. Im Kellerplan sind die Kellerräume durchnummeriert, es entspricht jedoch nicht die Nummer meines jetzigen Kellerraumes der Nummer meiner Wohnung.

In dem Kellerplan steht auch für diesen einen Raum drei Nummern eingekreist mit 2, 4 und 6, der andere Raum ist nur mit 8 markiert ,,was versteht man darunter".

Theoretisch müsste ich bei der Kellerraum mit Holztrennwand auch eine Ecke, also gemeinschaftlich zu dritt benutzen dürfen oder nicht?

Welche Vorgehen ist hier zu empfehlen: Kann ich davon ausgehen, das die Wohnung mit Keller so mein Eigentum ist und bleibt wie beim Kauf übergeben oder von Wohnungsnummer-Kellernummer (z.B. Zu Wohnung 1 OG gehört Keller I OG ) ausgegangen werden, sodas ich auch davon 1/3 Anspruch bekommen kann?

Könnte ich nach diesen 3 Jahren noch was unternehmen?

Wo kann ich das alles lesen, was alles zu dieser Wohnung gehört, im Teilungserklärung konnte ich nicht erkennen, wer hilft mir weiter?

Entschuldigt ist ein bisschen zu viel, freue mich auf eure erfahrene antworten und schöne sonnige Tage.

Gruß

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Sichtschutz um Garten (Sondernutzungsrecht) erlaubt?

Hallo,

wir planen den kauf einer ETW im EG eines 14Parteien-Hauses, welches zu einem Projekt mit 12 Gebäuden (10x14ETWs, 2xHäuser mit mehreren Mietwohnungen) gehört. Wir haben bereits verbindlich reserviert und eine reservierungskaution bezahlt, die futsch ist, sollte der Kauf von unserer Seite aus platzen.

Nun habe ich beim Lesen des personalisierten KVEs und vor allem der Dienstbarkeitsurkunde bemerkt, dass direkt an unseren Garten, für den wir ein alleiniges Sondernutzungsrecht haben (umgibt unsere Wohnung und Terrasse direkt), ein Kinderspielplatz grenzt. Die beiden Flächen berühren sich lt. Freiflächenplan über eine Länge von ca. 4 Metern. Es befindet sich kein Weg o. Ä. dazwischen. Aus Vorgesprächen weiß ich, dass unser Garten voraussichtlich mit einer kleinen Hecke abgegrenzt werden soll, mehr nicht. Der Spielplatz wurde uns "verschwiegen".

Nun haben wir - auch aufgrund von Erfahrungen aus unserer aktuellen Mietwohnung - verschiedene Sorgen (Grill/Pflanzen etc. können beschädigt werden und ein Schuldiger ist quasi nicht auszumachen / Kinder klettern über die Hecke um den Ball zu holen und stehen in unserem Garten / Eltern oder auch Teenies die sich Abends dort "herumtreiben" werfen Zigarettenstummel in den garten / etc.), weshalb wir gerne einen Sichtschutzzaun aus satiniertem (blickdichtem) Glas errichten möchten.

In der Gemeinschaftsordnung heißt es jedoch:

Die Einfriedung der Gartenflächen ist im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes der gesamten Wohnanlage stets in der Weise vorzunehmen, wie sie bei der erstmaligen Errichtung der Wohnanlage angelegt wurde. Ihre Höhe darf 200 cm nicht überschreiten. § 4 Ziffer 6 gilt sinngemäß. Eine Errichtung von Wintergärten, Gartenhäusern o.ä. sowie das Aufstellen von Zelten o.ä. ist nicht zulässig.

Wir sind nun verunsichert. Ein Sichtschutz bis 200cm würde uns völlig ausreichen, nur wenn wir - wie im Vorsatz genannt - uns an die erstmalige Errichtung halten müssen, dürfen wir dann nur eine Hecke pflanzen wie sie vom Bauträger/Verkäufer angelegt wird? Außerdem haben wir Sorge, dass die Verwaltung (wird erst Ende 2019 bestimmt, Fertigstellung+Übergabe ist Ende 2020) entscheiden könnte so ein Glaszaun "passt nicht zum optischen Erscheinungsbild der gesamten Wohnanlage". Ein anderer Zaun kommt für uns zwecks Lichtdurchlässigkeit nicht in Frage, leider und wir möchten nicht den KV unterzeichnen und dann vor dem Problem stehen keinen Zaun bauen zu dürfen...

Wer kann zwei Mitte Zwanzigjährigen helfen, die keine Erfahrung haben?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!

Garten, Recht, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Sichtschutz, Sondernutzungsrecht

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