Waschmaschine aufstellen in der Waschküche oder im eigenen Keller erlaubt?

Hallo Leute!

und zwar folgendes,

vor kurzen bin ich in eine Eigentumswohnung (1raum Wohnung) eingezogen (gehört meiner mam und mir) und hätte da auch kein Platz für eine Waschmaschine zumal könnte ich auch nur Wäsche waschen bis zu 60 grad weil nur so hoch der Wasser-Boiler wärmen kann.

nun gibt es hier im Hause einen Waschraum mit einer Waschmaschine und Trockner mit Münzeinwurf. Für mich wäre es kein Problem dort mit zu waschen wenn die Mieter die hier im Haus wohnen (vielleicht 20-50 Leute weiß ich nicht genau) auch die Waschmaschine pflegen sprich sauber machen würden (dementsprechend sieht die auch aus) zumal kostet es pro halbe Stunde 50 Cent (Münzeinwurf). Daher hatte ich im Rundgang des Hauses die Hausmeister gefragt ob man den hier im Waschkeller bzw. im eigenen Keller ne Waschmaschine aufstellen könne -da ich nicht immer mit ein Berg voller Wäsche zu meiner Mam mit den Bus fahren möchte- meinten die es wäre nicht möglich, weder im Waschraum noch im Keller.

Daher meine Frage:

Dürften Die mir Bzw. meiner mam Überhaupt verweigern eine eigene Waschmaschine aufzustellen? Wenn ja, warum? Wo wäre denn das Problem im eigenen Keller oder im gemeinschaftswaschraum einen waschmaschinenanschluss zu installieren von einem Monteur (logischerweise auf eigene kosten) und dort eine Waschmaschine hinzustellen? Schließlich ist meine mam Eigentümer (gekauft von ihr Aber so geregelt dass ich dort wohne)

Danke schonmal für Antworten :)

Waschmaschine, Wohnung, Eigentumswohnung, Keller, Waschmaschinenanschluss
Frage bezüglich Techem und deren Heizkostenabrechnung?

Hallo ersteinmal,

Kurz zu uns wir sind Eigentümer einer Wohnung und haben seit längerem das Gefühl dass mit der Heizkostenabrechhnung etwas nicht stimmt.

Im Internet selbst bin ich vor einiger Zeit auch auf einen Interessanten Beitrag bzgl. Der Gerätschaften welche an den Heizkörpern sitzen. Und zwar ging es darum dass der Typ des Heizkörpers, die Einbaulauge (zb. Nischenheizkörper) und Energieabgabe bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Nun aber zum eigentlichen Problem, wir hätten gerne Einsicht dazu um einfach mal zu sehen dass die angaben/ Faktoren zur Berechnung richtig sind. Also kurzerhand bei Techem angefragt und die Aussage bekommen dass dies leider für UNS als Eigentümer nicht möglich wäre und es nur die Hausverwaltung könnte.

Was in meinen Augen schon etwas merkwürdig ist, da es sich ja hier um unser Eigentum handelt bzw. wir im Endeffekt auch die Personen sind die es bezahlen.

Nur leider findet dieses Anliegen bei der Hausverwaltung nicht wirklich interesse dass sich da jemand drum kümmert, bzw. wollen die auch nicht wirklich verstehen wieso.

Hatte hier durch Zufall schon jemand ein ähnliches Problem? Wenn ja, wie seit ihr vorgegangen? Und vor allem ist Techem überhaupt berechtig dem Eigentümer sowas vorzuenthalten?

Da ich aktuell wirklich kurz davor stehe einen Anwalt aufzusuchen, obwohl ich dies eigentlich vermeiden wollte.

Gruß

Eigentumswohnung, heizungskosten

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