In unserer Eigentümergemeinschaft wurde ein Gemeinschaftskeller zum Privatkeller eines Eigentümers umgewidmet? Habe ich als Eigentümer Anspruch auf Nutzung meines Miteigentumsanteils wenn er in der Teilungserklärung noch als solcher aufgeführt ist? Den anderen Eigentümern ist es egal und sie wollen nur ihre Ruhe / ihren Frieden mit dem Privatnutzer...

Ein Problem ist dabei, dass der eigentliche Gemeinschaftskeller von wieder einem anderen genutzt wird und der quasi zweckentfremdete Gemeinschaftskeller laut Teilungserklärung zwei anderen gehört.