Wir haben 2017 eine barrierefreie Eigentumswohnung erworben. Der Aufzug wurde leider erst 4 Monate nach unserem Einzug in Betrieb genommen und auch auf unsere Bitte an den Bauträger nicht mal für unseren Einzug, so dass die Umzugsfirma die Möbel durch das Treppenhaus nach oben in die 2.Etage tragen musste und dafür eine Erschwerniszulage verrechnet hat. Auch die Zugangswege zum Gebäude wurden erst 6 Monate nach Einzug fertiggestellt so dass wir nur über Schotter und Lehmboden zum Gebäude gehen konnten was besonders bei Regenwetter eine rutschige und schmutzige Angelegenheit war. Auch fehlende Geländer und Zufahrtsrampen im und um das Haus wurden erst 6 Monate nach unserem Einzug fertiggestellt. Unsere Frage ist ob wir für diesen Ärger eine Entschädigung für den erschwerten Zugang bzw verminderte Wohnqualität geltend machen können und wie man sowas errechnet.
Für Antworten und Ratschläge bedanken wir uns schon im Voraus:-)