Ich wohne in einer Eigentumswohnung und habe einen Balkon. Auf dem Balkon stehen bisher Balkonmöbel und ein paar Pflanzkübel. Ich würde gern noch einen Gartenschrank dort aufstellen, in dem ich Sachen für die Balkonpflanzen aufbewahren kann (sowas wie Blumenkästen, Erde, Dünger usw.). Der von mir favorisierte Schrank würde sich farblich gut in die Fassade einfügen, wäre aber von der Straße aus zu sehen. Laut Teilungsvertrag darf nichts auf dem Balkon aufgestellt werden, das das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt. Meint Ihr, die Eigentümerversammlung würde diesen Schrank als Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes sehen? Zum Vergleich: Manche Bewohner der Wohnanlage haben auf ihren Balkonen deutlich sichtbare Satellitenschüsseln angebracht oder einen weiteren Sichtschutz, der über die Balkonbrüstung hinausragt. Solche Sachen gelten also anscheinend nicht als Problem.
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