Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, aufgrund von Problemen mit unserer jetzigen Wohnung haben wir nun einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen? Und wie verhält sich die meisten Makler: endlich bürokratisch und mit juristischen Finessen?

Recht, Eigentumswohnung, EU-Recht, Immobilienmakler, Jura, Vertragsrecht
Einliegerwohnung keine Wohnfläche?

Guten Tag liebe Community,

und zwar wir kauften vor 17 Jahren, eine Hauptwohnung (ca. 115qm) + eine Einliegerwohnung Hinterm Haus (ca. 50qm). Auf den Kaufvertrag steht deutlich folgenden Wohnbereich: ca. 165qm Dachgeschoss+ EinliegerWohnung. , Makler war eine Hausbank.

So jetzt nach 17 Jahren haben uns entschieden, die Wohnungen zu renovieren und zu verkaufen. Plötzlich tauchte jemand aus der Bauamt auf und meinte sie bekäme den Hinweis (von der gute alte Rentnerin Nachbarin, der mit der ganze Straße Streit hat), Wir würden illegal eine Wohnfläche benutzen. Leider gab es damals 2003 über das Haus keine Pläne beim Kauf. Da das Gebäude älter als 1940 ist. Auf den Pläne des Bauamt ist tatsächlich wirklich so, das die EWG nicht als Wohnbereich da steht. aber wurde uns schriftlich von einer Bank alles als Wohnbereich verkauft und nutzen es auch so, uns meinte man sogar man kann die EWG vermieten wenn man wollen würde.

an wen oder wo soll ich mich als erstes wenden ?

meine Frage ist auch: da in letzter Zeit die Rentnerin oft bauliche Veränderungen getätigt hat, war die Person der Bauamt oft bei ihr zuhause und sind meiner Meinung gut befreundet. Kann es sein das dahinter etwas steckt?

kann man irgendwo herausfinden, wann die letzte Veränderungen auf die Pläne gemacht wurden oder so?

Nachtrag>>> „17 Jahre lang haben wir für die eLW Grundsteuer bezahlt“

bitte keine Kommentare wie hättest früher sehen sollen und und und...

für jede Nützliche Antwort wäre ich wirklich dankbar.

Haus, Recht, Immobilien, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung

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