Standesamt lässt sich Zeit, wodurch mehr Kosten entstehen. Kann ich das Standesamt dafür Haftbar machen/an den Zusatzkosten beteiligen?

Moin,

wegen einer Erbschaftsangelegenheit, benötigte ich vom Standesamt, meine Geburtsurkunde und Sterbeurkunde meiner Mutter. In der Auftragsbestätigung UND auf deren HP wurde hingewiesen, das man von Anfragen über den Bearbeitungsstand abzusehen ist, da dies zu einer VERLÄNGERUNG der Betreffenden Bearbeitung führen wird! Nach 2(!!!) (In Worten: Zwei!!!) Monate, erhielt ich dann Meine Geburtsurkunde und den Hinweis, das ich mich, wegen der Sterbeurkunde meiner Mutter, ich mich an das Staatsarchiv wenden muss!" Anschließend, konnte ich mich dann, an das Staatsarchiv wenden. Allerdings, wegen eines Datenbankfehlers, (meine Anfrage kam dadurch nicht dort an, trotzt automatischer Bestätigung) wurde meine Anfrage nach 3 Wochen erst bearbeitet (nach erneuter Anfrage und Beschwerde!) und (im vergleich zum Standesamts) schneller bearbeitet und verschickt!

Die Dokumente vom Standesamt und halt vom Staatsarchiv, benötigte ich für das Amtsgericht (um den Erbschein zu bekommen) und für die Auflösung des des Kontos (der Person, die ich beerbe). Durch diese ganze Sache, hat sich alles Zeitlich verschoben. Wodurch ich auch die Beerdigungskosten noch nicht Zahlen konnte! Wodurch wiederum Zusatzkosten entstanden. Kosten, die NICHT entstanden währen, WENN(!!) das Standesamt sich NICHT 2 (Zwei!) Monate mit meiner Anfrage Zeitgelassen hätte!

Frage: Kann ich diese unnötige Zusatzkosten, die durch die Lahmarschigkeit des Standesamts entstanden sind, dem Standesamt in Rechnung stellen und/oder (wie auch immer) das Standesamt für ihre Lahmarschigkeit zur Rechenschaft ziehen für das was die halt NICHT gemacht haben????

vielen Dank!

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