Mindestalter für Beitritt in den Katastrophenschutz RLP?

1 Antwort

Der Katastrophenschutz ist in RLP keine eigene Einheit, sondern ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise.

Hierbei sind die Feuerwehren als kommunale Einheiten Hauptträger des Katastrophenschutzes, aber auch das THW, Einheiten der verschiedenen Hilfsorganisationen wie DRK, ASB, MHD, JUH, DLRG usw. und verschiedene Behörden und Landesbetriebe wirken im Katastrophenschutz mit, beispielsweise im Sanitätsdienst, bei der Wasserrettung mit Suchhundestaffeln oder in anderen Bereichen.

Insofern kannst Du nicht direkt dem Katastrophenschutz beitreten, sondern lediglich einer Einheit, die (auch) im Katastrophenschutz tätig ist.

Was das Mindestalter angeht, kommt es dann ganz auf die Bestimmungen und/oder Gesetze der jeweiligen Behörde oder Organisation drauf an.

In Rheinland-Pfalz ist es beispielsweise rechtlich erlaubt, mit 16 Jahren in den Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren einzutreten (in anderen Bundesländern erst ab 18 Jahren).

Beim THW liegt das Mindestalter bundesweit bei 17 Jahren, soweit ich weiß.

Beim DRK ist die aktive Mitwirkung in der Bereitschaft meines Wissens nach ebenfalls mit 16 Jahren möglich. Für die anderen HiOrgs gelten ggfs. andere Altersgrenzen.

Zudem obliegt es dann der jeweiligen Organisation, die aktive Mitwirkung noch von anderen Dingen abhängig zu machen. Beispielsweise ein höheres Mindestalter für bestimmte Tätigkeiten, bestimmte absolvierte Ausbildungen als Voraussetzung usw.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

micchhha 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 14:24

Also darf man mit 16 z.b in RLP auch mit zu Einsätzen wenn man bei einer HiOrg drinnen ist im Katastrophenschutzbereich ?

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26Sammy112  18.07.2024, 15:14
@micchhha

Ich sag mal vorsichtig: Jein.

Ich kann hier nur die Sicht der Feuerwehr wiedergeben. Das Feuerwehrwesen unterliegt dem Landesrecht.

Demnach ist in einigen Bundesländern die Mitwirkung in der Einsatzabteilung bereits mit 16 Jahren möglich. In anderen Bundesländern erst mit 18 Jahren. Und wieder andere erlauben einen Eintritt in die Einsatzabteilung mit 16 Jahren, eine Mitwirkung im Einsatz aber erst mit 18 Jahren (also bis dahin nur Ausbildung).

Eine Mitwirkung im Einsatz unter 18 Jahren ist aber, unabhängig von den Feuerwehrgesetzen der jeweiligen Bundesländer, umstritten - Stichwort Unfallverhütungsvorschriften, Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Schulpflicht usw.

So darf der Minderjährige beispielsweise nur "außerhalb des Gefahrenbereichs" eingesetzt werden - und da stellt sich an einer Einsatzstelle schnell die Frage, ob es das überhaupt gibt. Zudem muss die verantwortliche Führungskraft ein besonderes Auge auf den minderjährigen Helfer haben, wozu sich viele im laufenden Einsatz gar nicht in der Lage sehen. Insofern gibt es, unabhängig vom Feuerwehrgesetz des Landes, häufig intern abweichende Anweisungen und Regelungen, nachdem Minderjährige nicht aufgenommen werden. Das muss aber letztendlich dann jede Wehr bzw. Kommune für sich entscheiden.

Müsste man also im Einzelfall mal mit der jeweiligen örtlichen Führungskraft der Organisation klären.

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micchhha 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 16:37
@26Sammy112

Also es gibt schon Orgs die einem erlauben mit 16 Jahren bedingte Einsätze im Katastrophenschutz zu machen ?

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micchhha 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 19:40
@26Sammy112

Cool, bekommt man dann direkt auch einen Funkmeldeempfänger ?

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26Sammy112  18.07.2024, 22:47
@micchhha
Cool, bekommt man dann direkt auch einen Funkmeldeempfänger ?

Das entscheidet Deine zuständige Führungskraft.

Bei den Feuerwehren wird das beispielsweise ganz unterschiedlich gehandhabt.
Die einen nehmen ihre Anwärter direkt mit zu Einsätzen nach dem Motto "Learning by doing". Die Mehrheit der Wehren setzt zumindest die Grundausbildung voraus, ehe jemand mit zum Einsatz darf.
Zudem wird nicht jede Feuerwehr über Funkmelder alarmiert... bei vielen Wehren wird auch noch die Sirene zusätzlich oder ausschließlich genutzt.

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