Hey meine Lieben,
ich habe da mal eine Frage....Angenommen ich habe jemanden angezeigt (geht schon um eine relativ schwere Sache) und der Täter kommt aus Ungarn - Vorher lebte er kurzfristig - mittelfristig in Deutschland und war auch hier gemeldet.
So und dieser flüchtet wieder nach Ungarn , weil er Wind bekommen hat, dass er wegen einer relativ schweren Angelegenheit angezeigt wurde - kann er dann immer noch belangt werden? Und was ist wenn dieser Täter in die Schweiz flüchtet (weil er z.B meinte, dass er dort demnächst arbeitet) - kann er auch in der Schweiz belangt werden?
Die Strafanzeige ist am Laufen und die Polizei hat auch seinen echten Wohnort / Personalien in DE sowie in Ungarn. Nur was ist, wenn der Täter "untertauchen" möchte und sich zu der ganzen Strafanzeige gar nicht meldet - bzw. der Sache sich entziehen möchte?
Was passiert dann? Hat die Polizei / Staatsanwaltschaft dafür bestimmte Mittel / Wege, den Täter ausfindig zu machen - bzw. ihn zu bekommen?
Dankesehr und ein frohes Fest!
LG
Elia