Wohnberechtigungs- oder Dringlichkeitsschein?
Ich wohne derzeit in Hamburg in einer betreuten WG, in der man theoretisch unlimitiert wohnen kann.
Diese liegt jedoch in einem Brennpunkt und ich habe massive Probleme mit meinem Mitbewohner. Deswegen suche ich derzeit eine eigene Wohnung.
Ich bekomme derzeit ALG II und mache eine Maßnahme.
Welchen dieser beiden Scheine sollte ich beantragen?
Braucht man Beide?
Danke für eure Hilfe
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LouPing/1651355252259_nmmslarge__0_0_454_454_76acd3989188937622efa70c4ff9347d.jpg?v=1651355252000)
Für beide Scheine sind die Wartelisten lang -bevorzugt werden definitiv Familien mit Kindern und Menschen die aus Sammelunterkünften raus müssen.
Inkognito-Nutzer
08.07.2024, 15:35
Sollte auf mich zutreffen, denke ich. Gilt es, wenn man beim IB oder der Fähre untergebracht ist?