Ein Handwerker hat bei mir im Rahmen seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht. Das kann passieren und deswegen mache ich ihm auch keinen Vorwurf.
Unstrittig ist jedoch, dass der Schaden von ihm auch wieder behoben werden muss und darin sind wir uns auch einig.
Dieser Handwerker ist im Vorfeld aber bereits durch Unzuverlässigkeit aufgefallen und hat sich nicht an Termine gehalten, ohne vorher abzusagen oder sich zu entschuldigen bzw. reagierte er auch nicht auf Nachfragen.
Der Auftrag war aber schon erteilt und erst als ich ihm etwas mehr Druck gemacht habe, kam er dann schließlich und führte den Auftrag aus.
Mit der Rechnung war er dafür aber dann sehr schnell, diese erhielt ich prompt und auch ohne Zahlungsziel ("sofort fällig").
Nun habe ich aber die Befürchtung, dass ich mit Zahlung dieser Rechnung nichts mehr von ihm höre und er sich nicht mehr um seinen verursachten Schaden kümmert. Zumindest würde ich ihm dafür sehr lange "hinterherlaufen" müssen, so wie ich ihn und seine "Zuverlässigkeit" einschätze.
Deshalb möchte ich die Rechnung eigentlich erst begleichen, wenn auch der Schaden behoben ist, denn ein besseres Druckmittel als eine offene Rechnung kann ich mir dafür eigentlich nicht vorstellen.
Kann ich das so machen bzw. bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite?