Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

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Trittschall im Neubau ganz oben von unten - Ist das zulässig?

Hallo,

hatte in den letzten beiden Wohnungen starke Probleme mit Lärm (in der ersten Wohnung, 30er-Jahre-Bau: extrem lauter Trittschall; in der zweiten (noch aktuellen) Wohnung, 60er-Jahre-Bau, oberste Etage: Stimmen von unten und nebenan, Trittschall von unten und nebenan, Zimmertüren von unten zu hören).

Jetzt habe ich eine Neubauwohnung im Erstbezug (Fertigstellung: 2022) in der obersten Etage angemietet (wohne noch nicht dort). Am Samstagabend, als ich dort war, ist mir aufgefallen, dass ich sogar dort Schritte von unten gehört habe, allerdings vergleichsweise leise und sicherlich im Rahmen der DIN 4109 (die dB-Werte dürften vermutlich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten liegen). Als Musik lief, hat man das auch kaum wahrgenommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das - auch wenn es dezent und in erster Linie bei Stille zu hören war - hören darf.

Die Wohnungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass das Gebäude abgenommen wurde und keine Baumängel festgestellt werden konnten. Ich könnte mir vorstellen, dass es Schallbrücken geben könnte (Estrich ggf. mit Wand verbunden, ich habe auch einen Lüftungsschacht in der Wohnung, Rohre der Fußbodenheizung). Allerdings bin ich erst letztes Jahr in meine noch aktuelle Wohnung, die im Gegensatz zu der neuen Wohnung tatsächlich extrem hellhörig ist (wie Pappe, Baujahr 1960) eingezogen. Ich möchte natürlich einen "Umzugsmarathon" vermeiden (kein drittes Mal innerhalb von zwei, drei Jahren umziehen), zumal es kaum bezahlbare Neubauwohnungen gibt und das jedes Mal viel Geld kostet und nicht garantiert ist, dass ich das dann nicht wieder hätte. Ich weiß auch nicht, wie oft beim Schallschutz gepfuscht wird, auch wenn die DIN-Norm eingehalten wird (denn die ist ja, soweit ich das im Internet gelesen habe, nicht sonderlich streng hinsichtlich der dB-Werte, die bei mir ankommen dürfen). Ich bin aber kein Fachmann.

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