Einfriedung Grundstück Zaunhöhe und Sichtschutz?

So Leute meine Frau und ich haben ein Gewaltiges Problem...

Ich habe ein Reihnendhaus mit einem ca 120m2 großen Garten.... perfekt für meine kleine Tochter zum Spielen.

Da der Garten jedoch Parallel zum Gehweg verleuft... darf der Zaun nicht höher sein als 120 und muss Offen sein (zum Durchschauen) super damit jeder horst mir in meinen Garten gaffen kann... wer denkt sich sowas aus???? (Der Witz an der Sache der Rest vom Zaun der nicht Parallel zur Strasse verläuft darf 1.80 Hoch sein ohne Baugenehmigung Oo das hat mir die nette Dame von der Stadt gesagt... Wer denkt sich den sowas aus frag ich euch nochmal??? und zu welchem nutzen das mir jeder in den Garten Gaffen kann der Vorbei läuft????

Jetzt meinte die nette Dame von der Stadt.... ich kann ja ne Hecke hinten dran 180cm hoch wachsen lassen.... Gute Idee..... nur ich bin starker Allergiker und wirklich gegen viel Grünzeugs Allergisch. Eine Hecke ein Absolutes No Go...

Dann war ihr nächster vorschlag.... ja ich kann 3m von meinem Zaun entfernt einen Sichtschutz aufstellen... Ja leute dann brauch ich auch keinen Garten mehr.... Daraufhin wurde die nette Dame recht schnell Patzig und wollte mir keine anderen auskünfte mehr geben....

Soviel zur Vorgeschichte.... jetzt mein Anliegen.... A) wenn ich eine Künstlichehecke kaufe von 1.80 zählt die als Hecke... und ja sowas kann man kaufen xD???

Option B) direkt hinter dem Zaun Sonnenschutz Wand aufstellen zum Auf und zu Ziehen (Sonnenschutz wäre ja kein Sichtschutz und nicht Dauerhaft).... und immer wenn meine kleine Spielt das Zeug raus ziehn... abends wider einfahren....

Uns Gafft jetzt schon jeder in den Garten das ist doch nicht der Sin von etwas Privatsphäre... wenn ich Grille kann ich gleich jedem auf der Gasse ein Steak anbieten...

Achja eins noch bei einem ähnlichen Fall... alles was über die Vorgeschriebene höhe hinweg errichtet wird... muss um die cm die Überragen, der Zaun soweit ins Grundstück versetzt werden...

Bei dem beispiel 1.50m waren erlaubt der gute Mann baute 1.8m musste also 30cm von der Grundstückgrenze weg in seinem Grundstück den Zaun errichten.

Wie Gesagt die nette Dame gibt mir keine Auskunft mehr... Sie meinte: Sie ist nicht dazu da um jedem ein Schlupfloch in der Verordnung zu zeigen dem die 1.20m nicht passen... hat Sie ja schon recht....

Übrigens mein Haus Neubau... ist das einzigste mit Garten am Gehweg.... bei allen anderen Häusern (Diese sind Freistehend...) ist die 1.2m die Einfriedung des Vorgartens...

Sollte keiner einen Rat Wissen.... Gut es noch eine Andere Behörde an die ich mich wenden kann die über der Städtischen Bauamt steht?

Baurecht, Sichtschutz, Einfriedung
Mein schöner Garten - Nachbar baut auf Grenze und will 2m von meinem Garten aufbaggern

Wir sind erst in unser Haus eingezogen und haben in mühevoller Keinarbeit und unter Einsatz von unendlichen Arbeitsstunden und enormen Kosten unseren Garten liebevoll angelegt. Nun kamen heute zwei Gestalten auf mich zu und eröffneten mir, dass diese auf dem angrenzenden Grundstück ein EFH bauen wollen, wobei die Garage als Grenzbebauung mit voller Unterkellerung geplant wird. Im Zuge dessen werde zur Abdichtung Arbeitsraum gebraucht, welcher durch einen 2 - 3 m breiten Aushub auf meinem Grundstück beschafft werden soll. Sie meinten ich habe ohnehin kein Recht zu widersprechen, da sie das Recht haben dies zu tun, sofern sie den Ursprungszustand wieder herrichten. Nach meinen ersten Recherchen und einer Anfrage beim Bauamt (Bayern) stimmt das wohl auch.

Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht? Was ist mit meinem schönen Garten? Allein die Natursteintreppe, die zwei Ebenen meines Gartens verbindet, sowie das Abfangen des Hangs auf meinem Grundstück hat einen 5stelligen Betrag gekostet, nicht zu sprechen vom Anpflanzen des Grases und dem Errichten des berühmten Maschendrahtzauns. Natürlich bedeutet das auch eine Nutzungseinschrankung, da wir die unter Seite unseres Gartens nicht mehr nutzen könnten, solange die Treppe weg und eine 3m tiefe Baugrube da ist.

Das andere ist, dass wir ein behindertes Kind haben, das mit einem derartigen Eingriff in seine Welt nicht ohne weiteres klar kommen würde.

Nach dem ganzen Stress wollten wir eigentlich nur friedlich unser Haus mit Garten geniessen und nicht das Laster eines Anderen tragen. Unsere Familie soll endlich einmal zur Ruhe kommen - ohne Dreck, Staub, Baustress und Arger.

Wie sollen wir uns verhalten? Gibt's Tipps für uns?

Vielen Dank!

Schadensersatz, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarrecht
Nachbar parkt in gemeinsamer Zufahrt

Hallo liebes Forum, ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Gemeinsam mit dem benachbarten Doppelhaus teilen wir uns eine Zufahrt. Die Zufahrt befindet sich zwischen den beiden Häusern und ist von Hauswand zu Hauswand gemessen 5 Meter breit. Durch die Mitte der Zufahrt verläuft die Grundstücksgrenze. Im Grundbuch befindet sich bezüglich gemeinsamer Nutzung der Zufahrt keine Regelung. In meinem Kaufvertrag steht aber folgender Passus: „Dem Käufer ist bekannt, dass die gemeinsame Zufahrt vom Nachbarn mitbenutzt werden darf“.

Da sich meine PKW-Stellplätze hinter dem Haus befinden, passieren wir die Zufahrt mehrmals täglich mit unseren Autos, die Zufahrt selbst halten wir immer frei. Unser Nachbar beabsichtigt nun, seine Hälfte der Zufahrt als Abstellplatz/Parkfläche für seinen PKW in Anspruch zu nehmen, weil er der Meinung ist, auf seiner Hälfte der Zufahrt (2, 5 Meter) machen zu können, was er wolle. Leider führt das dazu, dass wir die Zufahrt nicht mehr ohne Weiteres wie gewohnt passieren können. Besonders zu berücksichtigen ist nämlich der Umstand, dass die Treppenstufen der Hauseingänge in die Zufahrt hineinragen, d.h. beim Passieren der Zufahrt müssen wir ausscheren. Außerdem ist mein Grundstück am Ende der Zufahrt durch ein Tor gesichert, durch das ich schräg hindurch muss, kurzum: In der Regel nutze ich beim Rangieren immer mindestens die Hälfte der Nachbarseite mit. Steht hier ein PKW, ist das entweder gar nicht oder nur unter „Schwerstarbeit“ und mit allerhöchster Vorsicht möglich. Schäden an den PKWs wären auf lange Sicht kaum vermeidbar.

Aber nun zu meinen Fragen: 1) Darf mein Nachbar überhaupt seine Seite der Zufahrt als Parkfläche nutzen, wenn er die Nutzung der Zufahrt dadurch beeinträchtigt? Sein Argument ist: Wenn er seinen PKW direkt an der Hauswand parkt, bleiben daneben schließlich noch „locker“ drei Meter Platz. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass ich rangieren muss und dafür mindestens ¾ der Zufahrt benötige. 2) Und: An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Recht bin und mein Nachbar trotzdem dort parkt? Wäre hier das Ordnungsamt zuständig?

Mit freundlichen Grüßen Frank O'Phil

Baurecht, Nachbarschaft, parken
Holzwurm und Dämmung

wir haben ein Haus gemietet, wo wir jetzt auf dem Dachboden Holzwurmbefall festgestellt haben. Dem Besitzer war das wohl bekannt, aber er nichts unternommen............Jetzt werden die Fußbodenlatten heraus gerissen, in die wir schon eiongebrochen sind !! Nun ist die erste Hälfte fertig gestellt und zwar sind Latten auf die dicken Eichenbalken aufgebracht worden, dann eine dicke Schicht mit Dämmmaterial und darauf Press-Span-Platten. Die Eichenbalken sind lt.Aussage des Handwerkers nicht befallen. Leider haben wir nicht einen der zugenagelten Eichenbalken gesehen. Nun haben wir uns heute gefragt: a) wieso diese Dämmschicht, denn der Besitzer gibt keinen Cent mehr aus als notwendig...........außerdem kommt der Fußboden so um gut 15cm höher und Mann mit 1,85 kann nicht mehr in der Mitte des Spitzbodens stehen .............und mit unseren Schränken gibt es auch Probleme b)aber das Schlimmste haben wir heute festgestellt (die Handwerker kommen morgen wieder)die nächsten 3 schon freigelegten Eichenbalken sind dick befallen und zwar frisch (das Mehl ist heller als der Balken), die folgenden können wir noch nicht sehen.

1.) !! jetzt können wir uns nicht vorstellen, daß alle schon zugenagelten Balken nicht auch befallen sein sollen -->> entgegen der Aussage des Handwerkers................... !! und 2.) wozu "freiwillig" die Dämmung ?? dient sie irgendwie der Verschleierung??

Bitte um Antwort und Aufklärung, dankeschön

Mietrecht, Baurecht, Dachboden, Dämmung
Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze
Abstand von Bauten bis zur Grundstücksgrenze

Ich habe mal gehört, dass als Abstand zwischen Gebäude und Grundstückgrenze min. 3m vorgeschrieben sind. Hält man diese nicht ein so kann man nur direkt an die Grundstückgrenze bauen. Also sind Abstände zwischen 0,01 m und 2,99m* nicht zulässig. (*mal die üblichen Toleranzen annehmend...)

  1. ist das so richtig? Wenn nein, was gilt dann und warum komme ich auf diese 3-m-Weisheit? (wird vielleicht im Folgenden geklärt)

  2. gilt das für alle Arten von Gebäuden? Also egal ob Schuppen, Garage, Gartenhaus, Gewerbebetrieb oder Wohnhaus?

  3. ist das abhängig von der Länge des zu errichtenden Gebäudes oder gilt das z.B. erst ab einer bestimmten Länge oder nur bis zu einer bestimmten Länge? Oder vielleicht ab einer bestimmten Bauhöhe? Wenn ja, welche Einschränkungen gibt es?

  4. Betrifft das alle Bauvorhaben oder nur solche, die eine Baugenehmigung erfordern?

  5. wann ist eine Baugenehmigung notwendig? Welche Kriterien gibt es dafür? Größe? Verwendung d. Baus? Ausführung? ...? Hätten man für einen Holz-Schuppen oder einen gemauerten Garagenanbau z.B. eine solche Baugenehmigung gebraucht?

  6. Wo stehen solche Regelungen zum Nachlesen? Bebauungsplan? Gesetze - welche?

  7. Gibt es Regionale Unterschiede für diese Abstandsregelung? Kann es z.B. sein, dass in Gemeinde A etwas anderes gilt als in Stadt B oder Kommune C? Oder ist das für die gesamte Bundesrepublik einheitlich?

Danke und viele Grüße!

Bau, Baurecht, Grundstück, Vorschriften
aussicht verbaut. was hättet ihr gemacht? was soll ich da tun?

ßunsere nachbarin hat meiner mutter die unter mir wohnt und die eigentümerin ist, einen entwurf für eine garage zum unterschreiben für die baugenehmigung vorgelegt. gutgläubig unterschrieb meine mutter. aber leider wurde die besagte "garage" zu einer hauhohen gallerie. meine mutter sagte aber : lass lieber wenn wir mal anbauen dann kann sie nichts dagegen sagen. jetzt ist ja aber meine aussicht verbaut :( außerdem wurde auf der anderen seite noch ein grundstück verkauft auf das jetzt 4 hauser gebaut wurden und die nachbaren kucken direkt in mein schlafzimmer! irgendwie finde ich es nicht inordnung wie wir von allen seiten zugebaut wurden. ich leide darunter und hab schon einen vorhang-zwang entwickelt! immer ab 16 uhr alle vorhänge zu und so. immerhin bin ich autistin und verbringe mein leben hauptsächlich zuhause. aber jetzt kann ich nichtmal mehr aus dem fenster schauen ohne in die nachbarzimmer zu sehen! : ( ist das nicht allerhand! ich bin toal fertig und leide täglich. was soll ich nur tun? umziehen kommt nicht in frage. wie kommt es überhaupt, dass die gemeinde einverstanden ist, dass andere ihr haus 4 meter von unserem gartenzaun entfernt hinstellen??? ich kann des nicht verstehen. aber der absolute hammer ihr werdet es nicht glauben: der neue neben-meinem-fenster-sein-fenster-hingebaut-mensch hat sich beschwert als mein welpe mal kurz fiebte!

Recht, Baurecht, Grundstück, Jura

Meistgelesene Beiträge zum Thema Baurecht