Guten Tag,
seit ein paar Jahren bin ich am überlegen, wie ich ein mögliches Bauvorhaben in der Zukunft realisiere. Hier geht es grundsätzlich nur um meine Idee. Da der Platz der Grundstücke sogar ländlich immer weniger wird, ich aber doch durchaus Platz für Autos/Motorräder haben möchte, bin ich auf die Idee gekommen, bei einem Neubau den Garten komplett oder teilweise unterkellern zu lassen. Das heißt neben dem allgemeinen Keller eben Tiefgarage + Zufahrt. Über der Tiefgarage soll dann der reguläre Garten existieren, wie man ihn eben so kennt, mit Terrasse, Gartenhütte, Beete oder auch vielleicht ein Pool.
Jetzt die Frage: Ist sowas Baurechtlich möglich? Gibt es einen von euch, der da schon Erfahrung hat oder die Rechtslage kennt? Unter welchen Bedingungen ist das möglich?
Ich weiß, das kann je nach Bauort natürlich variieren, aber erzählt gerne mal davon, falls ihr was wisst.
Schönen Tag euch noch!