Folgende Situation: Wir bewohnen eine Hälfte eines Doppelhauses, welches mein Großvater gebaut hat. Die andere Hälfte wurde nach Fertigstellung verkauft. Wir haben uns dazu entschlossen unser Dachgeschoß auszubauen und auf beide Dachseiten Gauben zu bauen. Ich habe dann mit den Zeichnungen meines Architekten eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt gestellt. Das Bauamt hat allen Plänen zu 100% zugestimmt mit der Auflage das der Besitzer der anderen Hälfte den Plänen zustimmt. Die andere Hälfte des Hauses steht aber seit über einem Jahr leer und zum Verkauf. Der Besitzer möchte nun von mir, das ich seinem Makler die Pläne schicke um zu evaluieren welche Gefahren sich aus meinem Bauvorhaben ergeben könnten.
Laut Bauamt und meinem Architekten gibt es kein Baurechtlichen Gründe die gegen die Pläne sprechen und ca. 80% aller Baumaßnahmen die wir planen gehören zum Innenausbau.
Welche Gefahren meint er? Aus welchen Gründen kann er mir die Einverständnis verweigern? Und wenn er das tut, kann ich dagegen was unternehmen? Kann ich zur Not seine Einverständnis mit Rechtsmitteln erzwingen?
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