Haus für ein Paar bauen sinnvoll?

Ist es Verschwendung, ein Haus für ein Paar zu bauen?

Angenommen ein Pärchen will Wohneigentum.

Ein Partner hat durch Erbe ein freies Grundstück von 650m², lt. GRZ darf 260m² bebaut werden. Verkauf des Grundstücks kommt nicht in Frage, da es durch Vorkaufsrecht der Gemeinde zu einem sehr günstigen Preis gekauft werden darf + Gewinnsteuer bleibt nicht mehr all zu viel übrig.

Da die beiden nicht viel Platz brauchen, bauen sie die vorgeschriebenen Mindestmaße, sprich Grundfläche 8x10m, mit Obergeschoss kommen sie so auf ca. 120m² Wohnfläche.

Auch Keller bauen sie nicht, da Abstellräume in Garage mit separatem Abstlelraum realisiert werden kann, im EG ein Abstellraum ist und weil eh keine Kinder geplant sind ist im OG auch noch genügend Abstellraum vorhanden, im OG sind insg. 3 Zimmer + Bad.

Es kommen dann oft so aussagen, dass es keinen Sinn macht ein Grundstück nicht auf das Maximum auszureizen, bzgl. GRZ oder dass ein Keller ein Muss ist, dass man es später bereuen wird, dass man sich als Paar doch eine Whg. suchen soll. Ohne Keller ist das Haus weniger wert, lässt sich schlechter verkaufen, oder oder oder.... Ein kleines Haus ist doch gerade für ein kinderloses Paar ideal? Gerade wenn das Grundstück schon da ist und ein Verkauf des Grundstücks nur hergeschenktes Geld an den Staat und die Gemeinde bedeutet?

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Kann mich jemand korrigieren, ob ich die VOB/C richtig eingeordnet habe und es kurz überprüfen, falls jemand damit vertraut ist?

Ich würde mir mein erworbenes Wissen zum letzten Mal bestätigen lassen. Ich muss zugeben, dass mich diese Übung ein wenig beschäftigt hat, weil ich oft unsicher war.

Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen, danke!

Sie vertreten die Projektleitung des Auftraggebers 'Krogos'. Das von Ihnen beauftragte Rohbauunternehmen Max & Sohn' reicht Ihnen den angehängten Stundenlohnzettel mit der Bitte um Anerkennung zur Unterschrift ein.

  1. Stundenlohntätigkeitsnummer 13-1

Frage: Was wurde von der Firma Kelle & Sohn nicht beachtet?

Nebenleistung! Abschnitt: 4.2.17! Also Nicht Zahlen!

Er hat es spät angezeigt bzw. spät gemeldet, so müssten die ggf. auch nicht zahlen.

  1. Stundenlohntätigkeitsnummer 13-2

Frage: An welche weitere DIN muss sich die Baufirma in diesem Zusammenhang halten?

Besondere Leistung! Abschnitt 4.2.5! Also Zahlen! 

DIN EN 1996-2 bzw. DIN EN 1996-1-1, Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau

  1. Stundenlohntätigkeitsnummer 13-3

Frage: An welche weitere DIN muss sich die Baufirma in diesem Zusammenhang halten und wie heißt diese?

Besondere Leistung! Abschnitt 4.2.2! Zahlen!

Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau — Bauwerke“ bestimmten Grenzen zulässig. 

  1. Stundenlohntätigkeitsnummer 13-4

Frage: Würde sich etwas am Sachverhalt ändern, wenn das Gerüst nicht umgebaut würde?

Besondere Leistung! Abschnitt :?? Zahlen!

Leistungen für die Ermöglichung / Erleichterung der Arbeiten Anderer oder die Überlassungen von Geräten, Maschinen, Gerüsten etc. an Dritte, sofern es sich dabei nicht um Nachunternehmer des fraglichen AN handelt, ist immer besondere Leistungen.

  1. Stundenlohntätigkeitsnummer 13-5

Frage: Ist die Beschreibung des Sachverhalts eindeutig? Begründen Sie?

Besondere Leistung! Abschnitt 4.2.28! Zahlen!

Nein, da die Beschreibung des Sachverhalts nicht eindeutig ist, weil sie nicht klar definiert, wer für die grobe Verschmutzung verantwortlich ist. Denn die Frage kommt auf, ob diese Reste bereits vorhanden waren oder ob sie durch den Auftragnehmer verursacht wurden.

  1. Stundenlohntätigkeitsnummer 13-6

Frage: Was sollte die Max & Sohn hier im Besonderen tun (s. "Ausführung* im Allgemeinen)?

Besondere Leistung! Abschnitt 4.2.24! Zahlen!

Basierend auf Ihrer Stundenlohntätigkeit, die das Ergreifen von Vorsorgemaßnahmen für das Mauern aufgrund von Frost umfasst, und dem Regelwerk, das besagt, dass bei ungeeigneten Bedingungen wie Frost besondere Maßnahmen in Absprache mit dem Auftraggeber ergriffen werden müssen, sollte der von Ihnen beauftragte Rohbauunternehmer in diesem Fall folgende besondere Maßnahmen ergreifen:

  • Überprüfung der Wetterbedingungen
  • Bereitstellung von Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen

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