Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?
Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.
In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.
Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das bewaldet?
Das ist wo ich wohne ein Wal der also wirklich ich öffne die Tür direkt was ich sehe sind Bäume und Wälder
13 Antworten
Da musst du dich schlicht überraschen lassen. Mir hat mal jemand (dienstlich) einen Hochsitz mitten in eine ökologische Ausgleichsfläche gesetzt - das wurde teuer.
Neben der Ersatzforderung vom Eigentümer, bekam er noch eine Anzeige der Naturschutzbehörde.
Dass diese Flächen nicht kontrolliert werden - oder maximal einmal im Jahr - ist nicht ungewöhnlich.
Wenn jemand sein Eigentum betreten will und nicht hinkommt - kann man von dir eine Nutzungsentschädigung für die letzten drei Jahre verlangen, ob man dir einen Pachtvertrag anbietet - kommt drauf an. Und natürlich die Beseitigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustand.
Der saubere Weg : von dir aus Kontakt mit dem Eigentümer suchen und um den Abschluss eines Pachtvertrag bitten.
auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist,
.......
Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt
Definitiv nicht..
Sie dürfen Ihren Grundbesitz landwirtschaftlich nutzen und auch befrieden.
In den Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) fallen alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Der qualifizierte Bebauungsplan wird durch § 30 Absatz 1 BauGB definiert.
In den meisten Bundesländern ist die vorgeschriebene Maximalhöhe 1,20 m. Je nach Nutzung des Außenbereichs ist die Genehmigung für einen höheren Zaun möglich. Bei landwirtschaftlicher Nutzung besteht in manchen Bundesländern übrigens eine Einfriedungspflicht.
Meine Mutter hatte ein Grundstück abgelegen auf dem Land. Dort lebte ein Nachbar, ähnlich wie du. Er legte auf dem Grund meiner Mutter Blumenbeete an, errichtete darauf einen Carport und einen Pool. Den Zaun hat er versetzt.
Als meine Mutter vor drei Jahren das Grundstück verkaufen wollte, fiel dem Makler nach Studieren der Pläne natürlich sofort die Aneignung durch den Nachbarn auf.
Er riet meiner Mutter, einen Anwalt einzuschalten, der daraufhin Fotobeweise und soviel ich weiß auch Drohnenaufnahmen von der Besitzstörung anfertigte. Dann erhielt der dreiste Nachbar ein Schreiben von besagtem Anwalt unter Androhung einer Besitzstörungsklage.
Der Nachbar musste daraufhin, um noch höhere Kosten zu vermeiden, innerhalb einer Frist den Pool sowie den Carport rückbauen, die Beete entfernen, den Zaun wieder an die ursprüngliche Grundstücksgrenze setzen, also das Grundstück meiner Mutter wieder in den Originalzustand versetzen, sowie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
So lief es ab bei meiner Mutter, die ein sehr toleranter und lieber Mensch ist. Bei jemand anderem wäre der Nachbar wahrscheinlich nicht so "billig" davon gekommen.
In NRW darf nicht einmal ein Carport auf eigenem Grund und Boden ohne Baugenehmigung verankert werden.
In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört
Ich habe das Gebiet für mich beansprucht
Ersetze "für mich beansprucht" durch "nichts auf dem fremden Grundstück verloren", dann passt es.
Wenn das Grundstück deiner Großmutter gehört, sie damit einverstanden ist, dann ist alles in Ordnung, alles andere ist Aneignung von fremdem Eigentum und du musst mit einer Strafe rechnen, mit dem Rückbau und Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.
Es ist doch sein e i g e n e s Grundstück.