Außendämmung Doppelhaushalte?
Wir renovieren eine Doppelhaushälfte und wollen die Außenwände rundherum dämmen. Der Doppelhauspartner ist schon gedämmt. Unsere Haushälften stehen ein bisschen versetzt, sodass unsere Dämmung ca. 10 cm. in das Grundstück des Nachbarhauses hineinragt. Ist das zulässig? Oder kann der Nachbar unsere Dämmung ablehnen?
4 Antworten
Um die Frage korrekt zu beantworten, müsste man u.a. wissen in welchem Bundesland das Haus steht, weil es diesbezüglich schon diverse unterschiedliche Urteile gibt.
Es kann z.B. abgelehnt werden, wenn auch eine Innendämmung möglich wäre. Sollte er es jedoch zulassen, darf er dafür eine Entschädigung fordern. Auch gibt es weitere Vorgaben, aber die unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland.
Man findet dazu aber inzwischen auch sehr viele Infos und Urteile im Internet, z.B.:
https://www.ausbauundfassade.de/news/14745-urteil-verbietet-daemmung-ueber-das-nachbargrundstueck
Für bessere Infos frag Tante Google am besten einfach selbst einfach noch mal, allerdings unbedingt mit Angabe Deines Bundeslandes!
Danke für die Info!
Na dann, hier ein Link zur Broschüre "Nachbarrecht" vom Hessischen Ministerium der Justiz, worin es auch einen Abschnitt zu "Wärmedämmung an der Grenzwand" gibt.
https://justizministerium.hessen.de/presse/infomaterial/8/nachbarrecht
Kann man dort downloaden oder auch bestellen.
Letztendlich ist bei so einer Grenzüberragung aber immer schlichtweg die Kommunikation mit dem Nachbarn das Wichtigste. Auch sollte man auch mal mit dem örtlichen Bauamt unbedingt Rücksprache halten, da es natürlich auch zusätzlich lokale Vorgaben bzw. Einschränkungen geben kann.
Nein, das geht nicht.
Eine Dämmung bis zu einer gewissen Stärke wird zwar nicht zur Abstandsflächenberechnung herangezogen. Aber fremdes Eigentum ist und bleibt fremdes Eigentum. Eine Überbauung geht hier garnicht.
Habe das unten in meiner Antwort verlinkt – ich habe jetzt den Inhalt nur grob überflogen…
Ich habe den Link geöffnet. Ich weiss nicht, wer das geschrieben hat, aber für mein Rechtsempfinden ist es definitiv falsch.
Die Abstandsflächen bleiben unberücksichtigt (ist ja klar, dann ginge ja nirgendwo eine Fassadendämmung), aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich meine Wärmedämmung auf das Grundstück meines Nachbarn bauen darf. Und wenn der dann auch baut, muss der dann um die Dämmstoffdicke Abstand auf seinem eigenen Grundstück halten??? So nach dem Motto: Pech gehabt? Und wem gehört dann die Dämmung? Dem Nachbarn?
Nie im Leben!
Wie ich schon schrieb: Fremdes Eigentum ist und bleibt fremdes Eigentum.
Ragt denn seine Dämmung in euer Grundstück rein - wegen dem Versatz?
Nein, die endet an unserer Hauswand. Unsere Hauswand steht vor. Das ist die Front. An der Rückwand, wo es dann natürlich umgekehrt ist, hat der Vorbesitzer unseres Hauses dem Nachbarn eine Bauschuld für einen angebauten Wintergarten eingeräumt. Und diese Wand ist dann tatsächlich nicht gedämmt.
Ich würd mit dem Nachbarn über alles reden und nach einer Lösung suchen. Gemeinsame Aktivitäten können, wie Grillen etc. könnt ihr ja einführen.
Wenn es wirklich nicht geht, dann alles über den Anwalt.
Rechtlich gesehn weiß ich es nicht. Vllt. besteht ein öffentliches Interesse an gedämmten Häuser - Klimaerwärmung etc. - oder der Gesetzgeber hat irgendwo reingeschrieben, dass die Nachbarn bei einer nachträglichen Dämmung dies dulden müssen in gewissen Maßen. Bin aber Laie und das ist alles Halbwissen.
Der Nachbar sollte auch ein gewisses Interesse daran haben, dass alles anständig gedämmt ist. Denn grad bei Ecken entstehen ja auch gerne Kälte/ Wärmebrücken, welche im Haus auch zu Schimmel führen könnten.
Das ist eine gute Frage. Versteht ihr euch denn so schlecht mit den Nachbarn, dass man das nicht einfach mal fragen kann, ob das ein Problem darstellt?
Nun, diese Nachbarn hatten wohl schon Streit mit den Vorbesitzern. Wegen anderer Probleme der Häuser. Findet man leider alles erst nach dem Kauf heraus. Wir wollen eigentlich nur Rechtssicherheit. Vielleicht hat dieses Problem ja sonst noch jemand hier.
Habe mal gerade gegoogelt – in NRW zum Beispiel darf das unter bestimmten Voraussetzungen sein: https://www.bauingenieur24.de/fachbeitraege/energie/bei-waermedaemmung-erlaubt-nrw-jetzt-den-ueberbau/2388.htm
Falls du jetzt nicht zufällig in NRW wohnst, google doch mal dein Bundesland und „Dämmung ragt auf Nachbargrundstück“
Nein, wir wohnen in Hessen. Ich habe das jetzt gegoogelt. Über Hessen finde ich nichts. Es ist keine Option an diesem kurzen Stück Wand, wir reden hier von ca. 1m Breite und eben die Haushöhe von 2 Stockwerken mit Flachdach, keine Aussendämmung anzubringen. Das wird immer eine Kältebrücke sein. Die Innenwand kann man nicht dämmen. Das ist baulich nicht möglich.
Ruf doch Montag mal beim zuständigen Bauamt an! Die können dir garantiert verbindlich Auskunft geben!
Er hat weiter unten im Kommentar Hessen geschrieben.