Bebautes Unland gekauft. Muss jetzt alles weg?

Hallo zusammen!

Unsere Nerven liegen blank, deshalb stelle ich hier diese Frage..

Wir haben sogenanntes "Unland" erworben, weil auf diesem eine wunderschöne, aber auch uralte Hütte (bzw eher Haus) steht aus Vollholz. Es soll schon sehr alt sein und stand bereits beim Kauf des Vorbesitzers vor 30 Jahren dort.

Es ist eine alte Umzäunung vorhanden mit Beton und verschiedenste Grillplätze und weitere Schuppen. Sogar ein Schlafwohnwagen steht dort.

Wir haben bereits fast alles repariert und restauriert und es ist wunderschön geworden. Vorher war alles sehr ungepflegt.

Nun machen uns die Nachbarn, die wohl auch alle an dem Kauf der Fläche interessiert waren, große Angst oder drohen schon mit einer Beschwerde beim Bauamt oder so.

Obwohl wir nichts dazu gebaut haben und es nicht planen, weil alles schon da ist und das wohl auch schon sehr lange, heißt es, dass der neue junge Chef beim Baumamt jetzt so richtig "abräumen" will.

Und zwar bei allen Gärten die dort sind abreißen lassen. Es sieht aber jeder Garten so ähnlich aus. Nur dieser ist besonders schön und ordentlich gworden nun.

Dann meinte ein Nachbar, die Stadt schaut sich alles mit Drohnen an und tatsächlich ist dann eine über unseren Garten geflogen.

Kann sowas sein? Müssen wir Angst haben um unsere Dinge dort? Dürfen wir überhaupt auch nur ein kleines Gemüsebeet betreiben (ist auch bereits vorhanden und schon alt).

Also eigentlich wollen wir dort Grillen und unsere Freizeit genießen.

Ich weiß nun einfach nicht, ob unsere Nachbarn übertreiben oder ob es wirklich Grund zur Sorge gibt.

Wir hatten davor schon einen Garten wo alles mit Fundament war aber halt alt. Es hat nie einen interessiert, weil auch da alle sowas haben im Nachbarort.

Und man konnte tolle Grillfeiern machen.

Baurecht, Gartenbau, gartenhütte
Funktion der äußersten Kammer an Kunststofffenster Balkontüre?

Hallo zusammen,

ich habe eine Neubauwohnung mit einer doppelflügelige Balkontüre mit 3-fach Verglasung aus Kunststoff erworben.

Ich habe mir direkt vom Fensterhersteller Fliegengitter anbringen lassen mit 2 Flügeln an der Bakontüre. Dieses wurde am fest verbauten Rahmen verschraubt.

Nun ist es der Firma passiert das Fliegengitter schräg anzuschrauben und ebenso ist das Fliegengitter zu breit, so dass es gegen ein passendes ausgetauscht werden muss.

Da das bisherige schräg angeschraubt wurde verbleiben danach 9 Löcher im äußeren Fensterrahmen.

Ich habe aufgrund des Fehlers einen Austausch des fest verbauten Fensterrahmen gefordert, da ich durch die 9 verbleibenden Löcher die Dichtheit anzweifle.

Die Fensterfirma lehnt das ab und begründet es damit, das die äußerste Kammer angeblich eh entlüftet wird und keinen Einfluss auf die Dichtheit hat. Kennt sich von euch jemand aus und kann mir sagen ob das stimmt oder nicht?

Und hättet ihr eine Begründung warum das egal ist oder nicht zu akzeptieren ist?

Ich habe selbst recherchiert aber kann leider nichts dazu finden.

Würdet Ihr das so akzeptieren mit den falsch eingebrachten und verbleibenden Löchern? Zum Teil werden diese auch danach sichtbar bleiben (Beispiel einer schräg verschraubten Schraube, was z.B. optisch sichtbar bleibt, als Bild beigefügt).

Über eine Antwort würde ich euch sehr danken, da ich mich im Moment sehr hilflos fühle.

Grüße

Patrick

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Fenster, Technik, Bau, Handwerk, Immobilien, Baurecht, Fensterbau, Handwerker, Fensterrahmen, Balkontür

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