Aufhebung innerorts zwischen Ortsteilen ohne Bebauung?
Ab wann muss innerorts aufgehoben werden wenn keine Bebauung (oder sogar Wohnbebauung?) an der Straße vorhanden ist? Gegeben ist eine 4-5 spurige Straße zwischen zwei Ortsteilen mit räumlicher Trennung.
Ich bin fündig geworden
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Das gleiche gilt auch für die Aufhebung. Ich meine es gab eine übergangsregel, die lag aber ziemlich sicher unter 200 meter, und nicht wie gegeben 700 meter. Trotzdem falls jemand die Quelle hat die den maximalabstand von geschlossener bebauung zu Ortsschild hergibt, als her damit :)
WAS soll innerorts aufgehoben werden??????????????
Es muss ein Ort/Stadt beendet Schild gesetzt werden wenn es keine Bebauung an der Straße gibt und dann ein neues Ortsschild wenn die neue Bebauung anfängt.
1 Antwort
Die entscheidende Frage ist doch - endet die Ortsgrenze an der Bebauung und beginnt sie nach der freien Strecke wieder, oder ist das gesamte Gebiet Teil der Kommune und damit innerorts? Falls Ersteres, liegt ein Verwaltungsfehler vor, und eine ggfs. erteilte Verwarnung wg. Geschwindigkeitsüberschreitung wäre evtl. rechtsunwirksam; falls Zweiteres wäre sie natürlich korrekt.
Ich kann dir hier so nicht folgen. Das, waas du vermutlich suchst, findet sich in VwV-StVO, und dort unter der Rubrik "Zu Zeichen 310 und 311 Ortstafel".
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Da geht es aber entscheidend darum, ob die anliegenden Grundstücke durch diese Straße erschlossen werden oder nicht. Das dürfte ja wohl der Fall sein.
ja. habe oben die frage Ergänz, insb. aber die urteile zum aufheben der Ortsgrenzen innerhalb des Stadtbereiches wenn sich zwischen den Stadtteilen eine größere unbebaute Fläche befindet. Es handelt sich hier um eine Bundesstraße an einer stelle an der sie eine andere Bundesstraße kreuzt und wie gesagt 700 meter zwischen den Bebauungen. Ich habe das noch in Erinnerung weil es ein riesen Aufschrei damals gab weil über 100 Ortsschilder versetzt / neu gesetzt werden mussten und die Leute die kosten dafür nicht verstanden haben.
Ich merk mir so Sachen einfach gut, wie damals als bei der Sonnenfinsternis 98 diskutiert wurde ob man in der Zeit einfach alle Ampeln auf Rot schaltet damit es nicht zu Unfällen kommt, da aber der Einwand kam dass eine Ampel wenn sie länger als 3 (tatsächlich so kurz) Minuten rot bleibt man von einem defekt ausgehen kann und nach den dann üblichen Regeln die Kreuzung befahren darf.
Leider ist es nach längerer Zeit als nicht so einfach das ganze wieder zu finden
sie endet. Vor so 10 jahren wurden ettliche Schilder genau deswegen versetzt, dort allerdings nicht. Es sind 700 Meter zwischen den Bebauungen, das müsste über der grenze sein. Ich find den genauen Wert bzw. das Urteil nicht, könnte ja sein dass hier jemand da nen guten link hat.
die Ortschilder sind übrigens generell nicht gebunden an die grenzen der Kommune sondern ausschlaggebend ist tatsächlich die geschlossene Bebauung. Einzelhäuser außerhalb gelten nicht dazu, selbst wenn sie innerhalb der Kommune liegen. Auch dazu gibt es urteile weil Orte da gern weit außerhalb des Ortes ihre Schilder hingestellt und dann mitten im nirgendwo ihren Blitzer hingestellt haben. Ist halt auch ne schöne Einnahmequelle.
Über eine Pressemitteilung einer Partei weiß ich jetzt dass es wohl sogar nur 100 Meter sind. Das ganze beruht auf einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift, leider wird die dort nicht näher benannt.