Privatkontakt Logopädin & Patientin?

Hallo,

ich frage hier für eine Freundin.

Also, meine Freundin war von Ende 2019 bis September 2020 in logopädischer Behandlung bei einer Logopädin. Die Behandlung lief gut und das Ziel, was erreicht werden sollte wurde erreicht. Meine Freundin und die Logopädin sind während dieser 9 Monate Behandlungszeit gut miteinander ausgekommen, sodass sie und ihre Logopädin immer noch Kontakt haben. Das sieht dann so aus, dass meine Freundin in der Praxis anrufen darf, die beiden dann halt mal kurz quatschen (geht selbstverständlich nicht lange, weil sie halt Patienten hat usw.) und, dass sie sie in der Praxis besuchen kommen darf, wenn sie möchte. Dann ruft meine Freundin vorher bei ihrer Logopädin an, fragt ob und wann es passen würde und dann besucht sie sie halt in der Praxis und sie quatschen ne Runde, schauen beim Gegenüber wie’s so aussieht :-). Wenn sie sie besuchen geht, ist das so 1-2 mal km Jahr und immer nur in den 15 Minuten Pause der Logopädin, sodass keine Arbeitszeit für diese Besuche draufgeht.

Jetzt ist es aber so, dass meine Freundin aus dem Dorf, wo sich auch die Logopädiepraxis befindet wegzieht und macht sich dementsprechend Gedanken darüber bzw. hat Angst davor, dadurch den Kontakt zu ihr so zu verlieren und dass sie sie nicht mehr in der Praxis besuchen kann deswegen. Das versteht vielleicht nicht jeder, weil es halt ne Logopädin ist und keine Freundin, aber meine Freundin überlegt aufgrund ihres bevorstehenden Wegzuges, die Logopädin zu fragen, ob es möglich wäre, privat in Kontakt zu bleiben, heißt, dass man sich vielleicht mal ab und zu über WhatsApp schreibt, mal telefoniert und sich anstatt in der Praxis diese 1-2 Mal im Jahr außerhalb der Praxis irgendwo trifft, weil für 15 Minuten mal eben in Ort zu fahren wo auch die Praxis ist wird meine Freundin nicht schaffen… :-( sie ist echt ein bisschen fertig und nach den ganzen Abschieden, wonach sie bestimmte Menschen nie wiedergesehen hat, kann ich sie da auch total verstehen ! Ihr sind Abschiede schon immer schwer gefallen und sie hat Verlustängste…, sie tut mir echt richtig leid, auch, wenn Abschiede zum Leben dazugehören.

Meine Freundin geht die Logopädin nächste Woche besuchen (das ist der letzte Besuch vor dem Wegzug) und möchte sie da fragen, ob ein privater Kontakt möglich wäre. Als die Behandlung zuende war, hat die Logopädin ihr indirekt angeboten sie besuchen zu kommen, indem sie sagte: ,,Wenn du mich vermisst, dann weißt du, wo du mich findest “ und auch allgemein wirkt es laut meiner Freundin auch nicht so, als wäre sie distanziert von ihr, da sie wenn die beiden einfach quatschten auch privates von sich erzählt so. Die Logopädin von meiner Freundin freut sich auch immer total, wenn sie so mal anruft und sie besuchen kommt.

Wie ist das bei Logopäden? Dürfen die mit ehemaligen Patienten privaten Kontakt haben (Nummer, treffen außerhalb der Praxis..,)?

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten v. mir & vorallem meiner Freundin.

Arbeit, Freundschaft, Umzug, Loslassen, Recht, Arbeitsrecht, Abschied, Logopädie, Neuanfang, Neubeginn, Patient, Praxis, Privat, professionell, Verlustangst, arbeitsrechtlich, logopädische Behandlung
Arbeitgeber lügt in Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur?

Hallo,

ich habe ein ziemlich großes Problem und zwar:

Ich wurde Mitte März gekündigt aufgrund von zu häufigen Krankmeldungen in der Probezeit. Alle wurden immer vom Arzt bescheinigt. Es gab keine Abmahnung sondern eine schriftliche Kündigung, dann noch eine per Mail und seine frau stand vor meiner Haustür um sie mir persönlich in die Hand zu drücken! Mit einer Frist von 2 Wochen.

Nun dann habe ich mich direkt arbeitslos gemeldet und mein Arbeitslosengeld beantragt. Dieser Antrag liegt noch immer in Bearbeitung weil bis vor kurzem Unterlagen fehlten die mein ehemaliger AG nicht einreichen und schon gar nicht mir persönlich geben wollte. Nun habe ich dort heute angerufen und die Agentur teilte mir mit das dieser AG in die Bescheinigung geschrieben hat das ich aufgrund von vertragswidrigem Verhalten gekündigt wurde, welche zu einer Sperrzeit von 12 Wochen führen kann!!

Fakt ist, er lügt! Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, eher andersrum. Er hat sich nie an den Vertrag gehalten, das Gehalt gezahlt wie er Lust hatte etc. Er tut dies nur weil er mir einen reindrücken will. Jetzt bekomme ich Post in der ich aufschreiben soll wie meine Sicht der Dinge ist und er bekommt ebenfalls Post, da es seltsam ist das er diesen Grund angegeben hat obwohl in der Kündigung nichts stand und ich keine Abmahnung bekam. Allerdings hat er mir Anfang Juni Zeit zu antworten!

Dann wird entscheiden wer glaubwürdiger ist und ob ich eine sperrzeit bekomme. Ich stehe nun finanziell so erheblich im Rückstand das ich eigentlich nicht noch länger warten kann. Arbeit habe ich bis jetzt noch keine gefunden und meine Ausbildung beginnt erst im August.

Meint ihr die Chancen stehen gut das mir geglaubt wird? Ich bin so verzweifelt und habe unglaublichen Hass auf diesen Menschen, zumal er doppelt so alt ist wie ich + arzt ist!

bin am überlegen ihm zu schreiben das es eine Ordnungswidrigkeit ist falsche Angaben zu machen. Meint ihr das bringt was ?

Ich hoffe um euren Rat

Recht, Arbeitsamt, arbeitsrechtlich
Mutterschutz vor Arbeitsantritt?

Im August 2021 habe ich mich in einer Praxis beworben, es kam schnell zu einem Vorstellungsgespräch und einen Probetag am darauffolgenden Tag. Es lief super, der Chef hatte mir an dem Tag schon gesagt, dass alles passen würde (Gehalt usw.), ich müsse nur noch den zweiten Chef nächste Woche kennenlernen (war zu der Zeit noch im Urlaub). Das habe ich auch getan, der war auch einverstanden mit Gehaltswunsch, Urlaubstage, Zusammenarbeit, er würde den Vertrag vorbereiten und gab mir Personalbögen zum Ausfüllen, paar Tage später haben wir zwei den Vertrag unterschrieben, ich habe die Unterlagen mit meinen Daten abgegeben. Im Anschluss meinte er zu mir, der Dr. X ist noch im Urlaub, der Vertrag ist aber mit meiner Unterschrift gültig und somit vollständig. Ich hatte weiterhin nichts hinterfragt. Arbeitsbeginn wäre am 01.10.2021. Zwei Wochen davor habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, ich hatte das Bedürfnis meinen Arbeitgeber sofort bescheid zu geben, den einer meiner Hauptaufgaben ist Röntgen, und hatte in dem Gespräch angefragt, ob ich den ein anderen Aufgabengebiet übernehmen kann, er war enttäuscht, fand das schade aber er meinte wir sollten in 10 Tagen nochmal telefonieren nachdem die Schwangerschaft bestätigt wurde. Nach meinen Termin beim Frauenarzt wollte er mich nicht zurückrufen, am nächsten Tag nachdem ich ihn endlich erreicht habe ( ein Tag vor Arbeitsbeginn), meinte er zu mir ich soll nicht morgen kommen, den wir haben keine Arbeitsverhältnis miteinander und er will mich sowieso nicht haben. Ich bin trotzdem am nächsten Tag erschienen und er meinte zu mir, ichmüsse gehen den sie können mich und mein Ungeborenes nicht schützen (Infektionsrisiko, Strahlen). Seit dem 01.10. Bin ich jetzt im Beschäftigungsverbot, er weigert sich aber mein Gehalt zu zahlen, er meint wir hätten überhaupt keinene Arbeitsvertrag!!! Jetzt warte ich auf den Kammertermin beim Gericht. Wie sieht ihr das den???

Schwangerschaft, Recht, Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, arbeitsrechtlich
Kann mein Arbeitgeber ohne Absprache meine Arbeitszeiten ändern?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem ich arbeite bei einem Betreuungsdienst, bei dem man von Klient zu Klient nach Hause geht um verschiedene Dinge zu erledigen - und das ganze auf Mini Job Basis so wie es in meinem Vertrag auch festgelegt ist.

Die Arbeitszeiten kann man online auf einem Potal einsehen, sozusagen eine Einsatzvorschau. Nun habe ich vor drei Wochen eine Familie zugeteilt bekommen bei denen ich weitaus länger arbeiten müsste, als vom Vertrag her festgelegt worden war. Das habe ich auch eine ganze Woche lang gemacht da die Familie erkrankt ist an COVID und das natürlich eine Ausnahme Situation war aber ich habe von vorne rein mit meiner Chefin besprochen dass ich das zukünftig nicht länger machen kann und darf (Vom Vertrag her und auch vom Arbeitsamt her aber das ist jetzt zu kompliziert). Das Geld würde ich ja nicht einmal ausgezahlt bekommen da ich nicht mehr Geld als 470 € verdienen darf das würden dann Überstunden sein aber ich arbeite ja nicht für Überstunden und es geht mir auch um die viel zu vielen Stunden die sich anhäufen würden die ich gar nicht arbeiten müsste und ich mich privat auch noch um meine Großeltern kümmern muss.

Jetzt sind jedenfalls schon drei Wochen vergangen, ich war in Zwischenzeit wegen Magen Darm ein paar Tage zu Hause, und schaue auf meinen Einsatzvorschau und sehe wie meine Chefin einfach das gleiche eingetragen hat für die ganze nächste Woche (und darüber hinaus) weil sie scheinbar einfach noch niemand anderen gefunden hat ohne das mit mir zu besprechen - obwohl sie meinte sie würde das ändern. Ich kann das aber nicht machen und sehe es auch gar nicht ein.

Was soll ich ihr nun sagen? Darf sie das überhaupt?

Recht, Arbeitszeit, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium
Arbeitsverhälnis beenden bzw. kündigen (lassen) um Umschulung finanziert zu bekommen?

Hallo ,

folgendes Problem/Anliegen:

Ich bezog (nicht lang) ALG 1, war deswegen zur Überbrückung kurzweilig in einer beruflichen Bildungsmaßnahme & bin seit kurzem in einen Arbeitverhältnis.

Dieses Arbeitaverhältnis möchte ich aber zeitnah wieder beenden/beenden lassen.

Ich habe erst im Nachhinein vom AG durch den "Dauerschichtplan" in Erfahrung bringen können, dass ich Zeitlich "sehr sehr" eingeschränkt bin, da der ÖPNV zu ziemlich ungünstigen Zeiten fährt und ich durch die Arbeit wieder Gesundheitliche Probleme mit meinem Sprunggelenk bekomme.

- Bestenfalls Kündigung durch AG

• meine Kündigungsfrist = 14 Tage ,da 6 Monate Probezeit, Vertrag = befristet

Problem :

Wenn ICH kündige KANN es (höchstwahrscheinlich) eine Sazialleistungssperre von mind.12 Wochen/3 Monaten geben.

-> Heißt KEIN Geld, ich bräuchte ALG 1 etc für Miete & Co. (Erparnisse zum Leben hab ich leider nicht)

Ich ziehe lieber eine Umschulung in Betracht, die durch einen Bildungsgutschein finanziert wird (& und auch das ist eine KANN BESTIMMUNG, denn dazu muss man arbeitslos/-suchend oder arbeitslosgefährdet sein).

Ich hab mich während der Maßnahme schon für diese Unschulung interessiert.Die Anmeldefristen waren zu diesem Zeitpunkt aber schon verstrichen.Also hab ich mich dann auf Jobs beworben um nicht faul zu Hause zu hocken und weil es narürlich auch Pflichtbestandteil der Maßnahme war sich jobmäßig zu bemühen.

Man soll ja auch was tun,was völlig richtig ist !!!

Die nächsten Termine für diese Umschulung sind dieses Jahr zw. Juni & August und wir haben April

Also schon sehr bald !!!

Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen❓

-> Ich pers. würde erstmal kontakt zu meinem ehm. Maßnahmebetreuer aufnehmen, denn die haben 1/2 Jahr Nachbetreuungspflicht. Und er meinte, wenn was ist soll ich mich melden und wir gucken gemeinsam nach einer Lösung.

Kündigung, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Bildungsgutschein, Umschulung, arbeitsrechtlich, Umschulung Arbeitsamt, umschulung-oder-weiterbildung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Dienstplanänderung ohne Fragen erlaubt, bei AVR Bayern?

Hallo, gestern kam ein neuer Dienstplan raus. Ich hätte nächste Woche bei einem Tag einen kurzen 6 Std. Dienst gehabt. Jetzt wurde ich stattdessen auf Rufbereitschaft gesetzt. Ich wurde aber nicht gefragt ob ich das möchte und will es ehrlich gesagt auch nicht. Denn statt meiner 6 Std. bekomme ich für die Ruf nur 1 Std. und mache dadurch weniger Plusstunden. Außerdem kann es auch sein, dass ich dann zu einem langen 10 - 11 Std. Dienst an diesem Tag gerufen werde, falls eine Krankmeldung rein kommt. Da ist mir dann mein regulär geplanter 6 Std. Dienst logischerweise lieber. Zumal ich im Anschluss eh noch 4 Tage am Stück lange je 10 Std. Dienste habe.

Vom Prinzip finde ich es ja ok wenn der AG mich rausbaut. Aber wenn dann mit einem richtigen Frei.

Ich meine mich zu erinnern, dass in der AVR Bayern irgendwo gestanden war, dass Dienstplanänderung im gegenseitigen Einvernehmen geschehen müssen. Hab ich also ein Recht darauf, meinen regulär geplanten Dienst zu machen? Bzw. Dem AG zu sagen, dass ich der Änderung nur mit einem normalen und richten frei zustimmen werde?

Sowas passiert bei uns im übrigen häufig. Wir machen unzählige Überstunden und wenn es gerade mal passt werden Stunden abgebaut indem man Mitarbeiter auf Rufbereitschaft setzt.

Meinem Verständnis nach, ist sowas aber nicht in Ordnung, denn ich muss während der Ruf ja für meinen AG erreichbar und verfügbar sein, wenn er mich braucht. Abgesehen davon möchte ich durch die erbrachten Überstunden, einen richtigen Freizeitausgleich. Schließlich habe ich ja auch schon mehr Arbeit durch die Überstunden erbracht als ich müsste.

Arbeit, Beruf, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, AVR, Bayern, Rechtslage, arbeitsrechtlich
Wie viel Vertragsstrafe in der Probezeit laut meines Vertrages?

Hallo, ich habe im Dezember ein paar Bewerbungen verschickt. Einige Firmen hatten sich schnell gemeldet, andere haben auf sich warten lassen. Ich habe dann unter den ersten Firmen das beste Angebot rausgesucht und angenommen/unterschrieben (Firma A), weil ich nach dem Studium nicht ohne Job sein wollte. Jetzt, fast 2 Monate später haben sich aber noch "bessere" Firmen (Firma B) bei mir gemeldet und zugesagt zum gleichen Beginn. Mir ist jetzt nicht klar wie viel Vertragsstrafe ich zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag wird seitens des Arbeitgebers (AG) nicht angeboten. Ich werde aber auf jeden Fall das Angebot von Firma B annehmen.

Firma A Vertrag:

Beginn: 01.04.2021

Bruttoarbeitslohn: 3600€

Kündigungsfrist lt. Vertrag: 6 Monate Probezeit mit 30 Tage zum Ende des Monats, Kündigung vor Antritt nicht zulässig

(würde ich am 01.04.2021 direkt kündigen, wäre die Kündigung zum 31.05.2021 wirksam)

Abschnitt Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer (AN) hat an den AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn a) der AN die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet aufnimmt b) der AN das Arbeitsverhältnis schuldhaft ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst.

Abschnitt Höhe Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist zum Zeitpunkt des Vertragsverstoßes. Beträgt die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verstoßes 2 Wochen, so ist das monatliche Bruttoentgelt für diesen Zeitraum (also 2 Wochen) als Vertragsstrafe zu zahlen. Im Falle der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe.....[unwichtig, ich will ja sofort kündigen/nicht antreten] Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.

Zahle ich nun 3600€ maximal für die zwei Monate als Vertragsstrafe, Gehalt von 2 Wochen oder 2x 3600€ ( 2 Monate Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigung)als Strafe?

Maximalbetrag von einem Bruttomonatsentgelt 100%
monatliche Bruttoentgelt für 2 Wochen 0%
Ganzer Zeitraum bis zum 31.05.2021 (also 2 Monate Entgelt) 0%
Arbeit, Kündigung, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Vertrag, Probezeit, Vertragsrecht, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Für eine Arbeitsstelle zu hochgebildet im öffentlichen Dienst? Ablehnung der Bewerbung?

Hallo, ich habe ein sehr kompliziertes Problem.

Ich habe mich für eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Für die Stelle gibt es keine Berufsausbildung, jedoch jeder Bewerber muss eine 220 Stunden Seminar besuchen, nach der Einstellung durch die Stadt.

Die Stadt verlangt als Voraussetzung hingegen irgendeine 0815 Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Jetzt kommt es! Ich bin Akademiker und besitze einen Uni Abschluss. Ich war schon 6 Jahre im öffentlichen Dienst und habe mich nun für die Stelle beworben. Zahlreiche passende Fortbildung für diese stelle kann ich vorlegen.

bekam sofort eine Ablehnung, weil ich keine Ausbildung nach BBIG nachweisen kann.

Ich interpretiere es als Diskriminierung und gelte als Ungeeignet?. Muss ich jetzt nochmal 3 Jahre eine Ausbildung machen? Damit ich geeignet bin? Für eine Stelle die schlechter bezahlt ist. Ein Metzger, Maler mit Ausbildung ist hingegen geeignet?. Jedoch ich als Akademiker mit 6 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst nicht?

man beachte, dass Seminar kann ich Privat für vierstellige Summe selbst absolvieren. Es gibt für das Seminar keine Voraussetzungen.

Nur für die Einstellung in der Stadt wird dies vorausgesetzt.

wie schaut es rechtlich aus? Rechtlich vorgehen?

Schule, Arbeitsrecht, Diskriminierung, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Welche Möglichkeit - Job / Kündigung?

Hey zusammen,

ich zerbreche mir jetzt schon seit Stunden den Kopf und weiss absolut nicht mehr weiter.

Es geht um folgendes:

Ich arbeite in einem IT - Unternehmen als Grafikdesigner und habe einen befristeten Arbeitsvertrag den ich am 01.08.19 angetreten habe.

Leider hat sich die Situation in der Firma rapide verschlechtert viele wurden gekündigt und die Stimmung ist erdrückend, ich schleppe mich hier nur noch rein - Aber das ist ein anderes Thema.

Mir geht es eher darum, was ich jetzt am besten tun kann um nicht völlig doof dazustehen.

Also wie gesagt ich habe leider bis zum 01.08.2020 einen befristeten Vertrag, mein neuer Vertrag der automatisch ab 01.08.2020 in Kraft tritt habe ich schon bekommen, dieser ist unbefristet.

Hier ein paar Daten:

Momentaner Vertrag:

Laufzeit befristet auf 1 Jahr - 6 Monate Probezeit

Auszug:

„Der Anstellungsvertrag ist, wie unter Ziffer 1 vereinbart, auf die Dauer von 12 Monaten befristet mit einer Probezeitabrede von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt für beide Seiten die gesetzliche Kündigungsfrist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. „

Neuer Vertrag

Laufzeit unbefristet gültig ab 01.08.2020ohne Probezeit

Auszug:

„Es gilt für beide Vertragsparteien die gesetzliche Kündigungsfrist. Sollte aufgrund der Betriebszugehörigkeit die gesetzliche Kündigungsfrist diesen Zeitraum übersteigen, so findet diese verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten Anwendung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Im Falle jeder Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in für die Dauer der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung bzw. Einbringung der ihm/ihr ggf. noch zustehenden Urlaubs- und sonstiger Freizeitansprüche (z. B. Überstunden) von der Arbeit freizustellen. „

Es ist leider so, dass man jeden Tag hier gekündigt werden kann und es steht auch nicht mehr gut um mich… drum habe ich echt etwas Angst und weiss nicht was ich tun kann um nicht komplett ohne Geld zu sein.

Bin dankbar für jede Hilfe!

Grüße :)

Arbeit, Kündigung, Job, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Kündigungsschutz, arbeitsrechtlich
Aufhebungsvertrag wie durchbekommen?

Hallo liebe Community.

Ich bin derzeit im 2. Lehrjahr meiner MfA Ausbildung und werde bald ins 3. Lehrjahr kommen.

Aufgrund privater Gründe und unschöner Ereignisse in meinem Betrieb möchte ich die Praxis wechseln.

Derzeit habe ich ein Bewerbungsverfahren am Laufen, welches voraussichtlich klappen wird. Zumindest gehe ich jetzt mal einfach davon aus. Ich würde gerne ins 3. Lehrjahr von dem neuen Betrieb übernommen werden und somit müsste ich wohl einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Nun ist es so, dass ich befürchte, dass mein Arbeitgeber dies nicht tun wird. Natürlich kann es sein, dass ich die neue Stelle nicht bekomme, aber ich möchte jetzt einfach wissen, was wäre wenn. Was ist, wenn mein Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag weigert zu unterschreiben? Ich kann nicht ordentlich kündigen, wenn ich meine Ausbildung woanders fortsetzen möchte, oder?

Ich könnte heulen. Ich fühle mich einfach nicht wohl dort. Ich arbeite mehr als gesetzlich erlaubt, habe nicht die geregelten Pausen und werde zudem einfach schlecht behandelt und hinter meinem Rücken wird durchgehend geredet. Die neue Stelle wäre zudem eine riesen Chance. Bitte helft mir.

Wie schaffe ich es, dass mein Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag unterschreibt, wenn es denn so sein wird, dass ich die Stelle bekomme. Und wenn nicht, was habe ich noch für Möglichkeiten? Ich bin Klassenbeste, abbrechen kommt für mich nicht in Frage!

Schule, Aufhebungsvertrag, Ausbildungsvertrag, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Durch welche Ausreden vor der Arbeit "drücken"?

Hallo Leute,

Ich bin als Industriemechaniker in der Montage im Maschinenbau tätig. Bei uns in der Firma sind die meisten Arbeitsplätze in der Montage an einem sehr langen Montageband ca. 700. Weitere 100 Arbeitsplätze sind nicht am Band und dort bin ich aktuell tätig. Mein Arbeitsplatz ist sehr abwechslungsreich und mir gefällt es sehr gut dort. Nun droht mir und meinen kollegen nächsten Monat die Versetzung an das Band (nicht wegen schlechter Arbeit unsererseits sonder durch betriebliche Umstrukturierungen). Das arbeiten am Band ist sehr eintönig, anstrengend und einfach total ekelhaft (Meine Meinung).

Als ich damals angefangen hab in der Firma, war ich auch am Band. Mir hat es da aber nicht gefallen und deswegen hab ich mich nach 4 Monaten intern weg beworben.

Jetzt frag ich mich welche Ausreden ich bringen kann, damit ich nicht ans Band versetzt werde.

Was fällt euch so ein? Kann ich irgendwie sagen das ich damit nicht klar gekommen bin? Oder irgendwie auf psychische Probleme machen (psychische Probleme bekommen viele am Band)? Oder kann man da arbeitsrechtlich was machen?

Meine Firma hat einen Betriebsrat und wir gehören zur IG Metall. Betrieb wechseln will ich nicht, weil es mir da sonst schon gut gefällt und die Bezahlung ist auch gut.

Danke 😊

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Kündigung aufgrund wiederholter Krankheit möglich?

Hallo GuteFrage-Community,

Ich würde in einem Sachverhalt mal bitte um eure Meinung bitten.

Ich bin seit 4 Jahren in einem Gastronomie-Betrieb als Aushilfe tätig und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. In den letzten paar Monaten habe ich gekränkelt und habe daher einmal im August, einmal im September und jetzt aktuell wieder einmal im November gefehlt.

Als ich meine Chefin wegen meinem aktuellen Krankenstand angerufen habe, um sie zu informieren, dass ich an meinem eingeplanten Tag nicht kann, hat sie äußerst verärgert reagiert. Sie fragte, wie oft ich denn eigentlich fehle und sagte, dass es so nicht mehr gehe und dass sie in nächster Zeit mal ein Gespräch mit mir führen wolle.

Was ich mich jetzt frage, ist, worüber sie mit mir sprechen will? Ich war alle Male an einer ansteckenden Krankheit erkrankt und dürfte laut Infektionsschutzgesetz ohnehin nicht arbeiten. In meinem Betrieb quälen sich aber immer alle krank zur Arbeit und deshalb ist das auch zur Norm geworden und wird von einem Mitarbeiter erwartet. Ich nehme meine lebensmittelrechtliche Verantwortung jedoch Ernst und nehme nicht in Kauf, Kunden durch meine Leichtsinnigkeit zu gefährden.

Jetzt meine Frage: darf sie mich aufgrund des Arbeitsrechtes kündigen? Oder sitze ich am längeren Hebel, weil sie mich dafür fertig macht, dass ich nicht arbeite, obwohl es lebensmittelrechtlich ihre Verantwortung ist, dass ich eben nicht krank arbeite?

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Rückwirkende Provisionszahlung als Festangestellte - steuerrechtliche Handhabung nach Austritt aus Firma?

Hallo, ich habe im Herbst 2018 bei meinem EX AG gekündigt. Ich war als Festangestellte in einer Baufirma tätig. Mein Gehalt bestand aus Fixum und Provision. Provisionen habe ich während der Anstellung dann erhalten, wenn folgende Punkte geklärt waren: Finanzierungsbestätigung der Bank des Kunden, Geldeinang des Kunden für Bau auf Konto des EX AG, Baugenehmigung vorhanden! Bevor ich das Unternehmen verlassen habe, konnte ich noch 4 Kundenabschlüsse für die Firma einholen, worauf mir meine Provision zusteht, welche meine EX AG auch auszahlen möchte-> aber WIE?

Ich bin nicht mehr in der Firma seit Herbst 2018 und die Provisionen werden ca. Sommer 2019 fällig! Wie wird das Steuerrechtlich gemacht? Mein EX AG will es mir netto überweisen als Einnahmen aus Handelsvertretung, sodass ich mich im Jahr 2020 mit der Steuererklärung darum kümmern soll! Ich bin der Meinung die Sozialabgaben müssen abgeführt werden, da ich als Festangestellte die Provision verdient hatte, auch wenn ich bis zur Auszahlung schon lange ausgeschieden bin! Ich will auf keinen Fall Ärger bekommen, weil ich immer alles korrekt angebe. Ich möchte nicht, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme, wenn ich das Geld netto ausbezahlt bekomme, aber will natürlich auch nicht auf die Provision verzichten. Diese stehen mir 100% zu! Zudem bin ich bei Fälligkeit der Provisionen im Ausland gemeldet wegen eines neuen Berufes. Die Provisionen werden aber auf mein deutsches Konto bezahlt. Weiss irgendjemand wie man das richtig macht?!?

Ich bitte um ein Feedback?!? Danke. 

Recht, Steuerrecht, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Krankmeldung bei Operation - freie Tage?

Guten Tag,

ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Krankmeldung "angemeldet", da ich eine geplante Operation hatte - ein kleiner Eingriff mit 1 - 2 Nächten im Krankenhaus. (Mo - Mi)

Mir wurde gesagt, dass ich da zwei Tage laut Dienstplan sowieso frei hätte und daher für einen Tag eine Krankmeldung abgeben soll. Der Dienstplan wäre schon vorgeschrieben (der konnte von Mitarbeitern aber noch nicht eingesehen werden).

Als wir den Dienstplan bekommen haben (am Freitag davor), waren zwei Tage frei/krank (Mo - Di), ein Tag krank (Mi) und ein Tag frei (Do) eingetragen. Als ich Freitag wieder auf die Arbeit bin, habe ich die Krankmeldung abgegeben und der Dienstplan wurde inzwischen im Nachhinein in frei (Mo - Di) und Überstundenabbau (Mi - Do) abgeändert. Mein Vorgesetzter hat mir gesagt, dass das geändert wurde, da ich mich nicht gemeldet habe und die ja nicht wissen konnten wann ich wieder komme, dass ich nach der OP nicht angerufen habe wie es mir geht, weil man das ja so machen würde, die konnten ja nicht wissen ob ich am Freitag wieder arbeiten komme und dass die (angeblich) nicht wussten wie lange ich ausfalle, ob das ein großer/kleiner Eingriff ist, da ich ja nichts gesagt hätte bzw. weil ich die Krankmeldung erst am Freitag mitgebracht habe. Meine Krankmeldung war übrigens von Mo - Di der darauffolgenden Woche). Ich bin nur schon (dummerweise) Freitag auf die Arbeit, da es mir soweit schon o.k. ging und ich kollegial bin.

Kann mir jemand einen Rat geben, da ich das irgendwie etwas seltsam finde und nicht ganz weiter weiß, vor allem wegen den Überstundenabbau-Freitagen.

Danke im Voraus.

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Krankheit, Gesetz, Krankmeldung, Operation, arbeitsrechtlich

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