Hallo GuteFrage-Community,

Ich würde in einem Sachverhalt mal bitte um eure Meinung bitten.

Ich bin seit 4 Jahren in einem Gastronomie-Betrieb als Aushilfe tätig und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. In den letzten paar Monaten habe ich gekränkelt und habe daher einmal im August, einmal im September und jetzt aktuell wieder einmal im November gefehlt.

Als ich meine Chefin wegen meinem aktuellen Krankenstand angerufen habe, um sie zu informieren, dass ich an meinem eingeplanten Tag nicht kann, hat sie äußerst verärgert reagiert. Sie fragte, wie oft ich denn eigentlich fehle und sagte, dass es so nicht mehr gehe und dass sie in nächster Zeit mal ein Gespräch mit mir führen wolle.

Was ich mich jetzt frage, ist, worüber sie mit mir sprechen will? Ich war alle Male an einer ansteckenden Krankheit erkrankt und dürfte laut Infektionsschutzgesetz ohnehin nicht arbeiten. In meinem Betrieb quälen sich aber immer alle krank zur Arbeit und deshalb ist das auch zur Norm geworden und wird von einem Mitarbeiter erwartet. Ich nehme meine lebensmittelrechtliche Verantwortung jedoch Ernst und nehme nicht in Kauf, Kunden durch meine Leichtsinnigkeit zu gefährden.

Jetzt meine Frage: darf sie mich aufgrund des Arbeitsrechtes kündigen? Oder sitze ich am längeren Hebel, weil sie mich dafür fertig macht, dass ich nicht arbeite, obwohl es lebensmittelrechtlich ihre Verantwortung ist, dass ich eben nicht krank arbeite?