Krankmeldung bei Operation - freie Tage?

Guten Tag,

ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Krankmeldung "angemeldet", da ich eine geplante Operation hatte - ein kleiner Eingriff mit 1 - 2 Nächten im Krankenhaus. (Mo - Mi)

Mir wurde gesagt, dass ich da zwei Tage laut Dienstplan sowieso frei hätte und daher für einen Tag eine Krankmeldung abgeben soll. Der Dienstplan wäre schon vorgeschrieben (der konnte von Mitarbeitern aber noch nicht eingesehen werden).

Als wir den Dienstplan bekommen haben (am Freitag davor), waren zwei Tage frei/krank (Mo - Di), ein Tag krank (Mi) und ein Tag frei (Do) eingetragen. Als ich Freitag wieder auf die Arbeit bin, habe ich die Krankmeldung abgegeben und der Dienstplan wurde inzwischen im Nachhinein in frei (Mo - Di) und Überstundenabbau (Mi - Do) abgeändert. Mein Vorgesetzter hat mir gesagt, dass das geändert wurde, da ich mich nicht gemeldet habe und die ja nicht wissen konnten wann ich wieder komme, dass ich nach der OP nicht angerufen habe wie es mir geht, weil man das ja so machen würde, die konnten ja nicht wissen ob ich am Freitag wieder arbeiten komme und dass die (angeblich) nicht wussten wie lange ich ausfalle, ob das ein großer/kleiner Eingriff ist, da ich ja nichts gesagt hätte bzw. weil ich die Krankmeldung erst am Freitag mitgebracht habe. Meine Krankmeldung war übrigens von Mo - Di der darauffolgenden Woche). Ich bin nur schon (dummerweise) Freitag auf die Arbeit, da es mir soweit schon o.k. ging und ich kollegial bin.

Kann mir jemand einen Rat geben, da ich das irgendwie etwas seltsam finde und nicht ganz weiter weiß, vor allem wegen den Überstundenabbau-Freitagen.

Danke im Voraus.

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Krankheit, Gesetz, Krankmeldung, Operation, arbeitsrechtlich