Minijob kündigen während Probezeit?

5 Antworten

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Es gibt Kündigungsfristen, die einzuhalten sind. Nachzulesen in deinem Arbeitsvertrag. Bei gesetzlicher Regelung 2 Wochen. Heißt natürlich, dass du in dieser Zeit weiterhin verpflichtet bist, deine Arbeitsleistung zu erbringen oder ggf. mit dem Resturlaub abzugelten.


KittzcatXO 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 21:28

Auch während der Probezeit? Wenn es so im Vertrag steht? Ich bekomme ja kein festgehalten sondern werde nach Stunden bezahlt, wenn ich die nicht leiste bekomme ich sie ja auch nicht bezahlt also wäre es ja auch kein Verlust für das Unternehmen.

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Appelmus  17.02.2020, 21:32
@KittzcatXO

§ 622 BGB

[...]

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Es ist vor allem zu klären, was der Arbeits- oder ggf. ein Tarifvertrag beschreibt.

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Auch in der Probezeit gilt die Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen. Du musst schriftlich kündigen.

Du kannst dich mit dem Arbeitgeber nur einigen. Die meisten halten das dann mit dem Motto: Reisende soll man nicht aufhalten


KittzcatXO 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 13:10

Also wenn ich mein Kündigungsschreiben abgebe soll ich einfach fragen wie es aussieht mit den Arbeitszeiten?

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Eine Kündigung deinerseits ist immer sofort gültig. Du kannst ja auch auf Arbeit hinschmeißen und sagen: „ Mir reichts! Ich kündige! “ Du solltest aber vorher was anderes gefunden haben.


KittzcatXO 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 21:14

Danke dir! Ja habe am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Minijob und ich dachte wenn das gut läuft geh ich mit dem Kündigungsschreiben direkt zum Alten Job. 😊

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Appelmus  17.02.2020, 21:28

Sagen kann man viel. Einfach hinschmeißen und nicht mehr erscheinen dann aber eben nicht.

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Shaokid  17.02.2020, 21:29
@Appelmus

Wenn du sagst, dass du jetzt kündigst, dann hast du mündlich gekündigt. Du musst natürlich zeitnah die schriftliche Kündigung nachreichen, wenn das nicht dein Chef in der Zwischenzeit für dich erledigt hat. Erscheinen brauchst du dann nicht mehr.

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Appelmus  17.02.2020, 21:32
@Shaokid

Natürlich besteht während der Kündigungsfrist die Pflicht, auch weiterhin auf Arbeit zu erscheinen oder eben den Resturlaub zu nehmen.

Außer eben, wenn es vertragliche andere Regelungen gibt.

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Shaokid  17.02.2020, 21:33
@Appelmus

Wenn ein Konflikt vorliegt, und das scheint hier der Fall zu sein, dann gilt das Sonderkündigungstecht. In diesem Falle muss man eben nicht mehr erscheinen .

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Appelmus  17.02.2020, 21:35
@Shaokid

"da ich meiner Meinung nach unfair in meinem derzeitigen Job behandelt werde" - Das rechtfertigt doch kein Sonderkündigungsrecht.

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Shaokid  17.02.2020, 21:39
@Appelmus

Es ist ein Konflikt. Der rechtfertig ein Sonderkündigunsrecht. Was genau der Konflikt ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn der nur vom FS erfunden wurde, rechtfertigt dies natürlich kein Sonderkündigungsrecht. Unbezahlte Mehrarbeit und Mobbing durch Mitarbeiter aber eben schon.

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Appelmus  17.02.2020, 21:46
@Shaokid

Deine Aussage ist: Eine Kündigung deinerseits ist immer sofort gültig.

Das ist nicht der Fall. Nicht jeder Konflikt rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung (erst recht nicht, wenn man bedenkt, was für Arbeitnehmer häufig auch Konflikte sind).

Erscheinen brauchst du dann nicht mehr.

Auch das ist nicht korrekt.

Es ändert nichts daran, dass im Regelfall, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, die gesetzliche Regelung von 2 Wochen innerhalb der Probezeit greift.

Alternativ steht dem Fragesteller natürlich frei, dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten.

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Shaokid  17.02.2020, 21:55
@Appelmus

Da wir nicht wissen, was genau der Konflikt ist, gehe ich vom Sonderkündigungsrecht aus. Auch weil Mitarbeiter auf Probezeit häufig ausgenutzt werden. Und zwingen zu erscheinen tut dich niemand. Eine Klage wird der Arbeitgeber wohl auch kaum einreichen.

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Appelmus  17.02.2020, 21:59
@Shaokid

Du kannst doch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht primär erst von Dingen ausgehen, die ggf. sein könnten und die u. U. für uns gar nicht nachvollzogen werden können, wenn es zuvor eine klare Gesetzesgrundlage gibt, die z. B. 2 Wochen innerhalb der Probezeit als Kündigungsfrist festlegt.

Das ist doch fernab jeglicher Praxis und ändert nichts daran, dass deine Aussagen, auf die du dich berufst, in dieser Form nicht zutreffend sind.

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Shaokid  17.02.2020, 22:02
@Appelmus

Doch davon kann ich ausgehen. Da der FS hier einen Konflikt benannt hat und in Erwägung zieht zu kündigen.

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Appelmus  17.02.2020, 22:03
@Shaokid

Ganz offensichtlich stammst du nicht aus einem Bereich, der damit in irgendeiner Form berufliche Berührungspunkte hat. Sinnlos, weiterhin auf diesem Grundlagenniveau zu diskutieren.

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Shaokid  17.02.2020, 22:05
@Appelmus

Oh doch. Bin seit 4 Jahren neben der Schule berufstätig und habe schon die ein oder andere fristlose Kündigung von Seiten der Mitarbeiter miterlebt. Arbeitgeber haben meist keine Chance. Sie sind vor Gericht in der Beweispflicht, dass es einen Konflikt nie gegeben hat. Beweis das mal. Unmöglich.

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Appelmus  17.02.2020, 22:07
@Shaokid
Bin seit 4 Jahren neben der Schule berufstätig und habe schon die ein oder andere fristlose Kündigung von Seiten der Mitarbeiter miterlebt.

Reicht mir schon. Danke.

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Appelmus  17.02.2020, 22:12
@Shaokid

Wir reden weiter, wenn du die Dinge mal nicht neben der Schule irgendwo mal miterlebt hast, sondern weißt, wie man die Gesetze in der Praxis anwendet und nicht pauschal irgendwelche Sonderfälle kreierst.

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Shaokid  17.02.2020, 22:14
@Appelmus

Lass gut sein. Die Diskussion führt zu nichts. Umso älter man ist, umso arroganter geht man mit Jüngeren um. Die sind ja noch zu jung und wissen nichts. Ihre Erfahrung zählt nicht. Ich kenne dieses Theater schon. Du hast deine Meinung und ich meine Erfahrung. Dabei können wir es belassen.

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Appelmus  17.02.2020, 22:21
@Shaokid

Ich brauche meine Meinung und du deine Erfahrung nicht, wenn du einfach realisieren würdest, dass es eben vorrangig arbeitsrechtlich relevante Gesetztesgrundlagen gibt, an die man sich hält.

Das hat weder etwas mit Arroganz der Älteren noch mit der Blauäugigkeit der Jüngeren zu tun.

Da du "dieses Thema" schon kennst, scheinst du offensichtlich in bestimmten Bereichen einfach resistent gegen bestimmte Argumentationen zu sein. War ich sicher auch früher und bin es in einigen Bereichen auch heute noch.

Ich bestreite nicht, dass es für fristlose Kündigungen gute Gründe geben kann. Aber du ignorierst bewusst die Tatsache, dass es eben doch eine gesetzliche oder vertraglich geregelte Kündigungsfrist gibt, die eben in allen andere Fällen greift.

Um mehr oder weniger ging es nicht, als dass deine beiden hervorgehobenen Aussagen in dieser Form eben für reguläre ordentliche Kündigungen (wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung eben nicht ausreichend sind) nicht zutreffen.

Weder kann der Arbeitnehmer dann einfach von jetzt auf gleich zu Hause bleiben, noch greift die Kündigung (ohne Frist) sofort.

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Shaokid  17.02.2020, 22:24
@Appelmus

Wie gesagt, gehe ich hier von einem Konflikt und damit dem Sonderkündigungsrecht aus. Die restlichen Fälle interessieren mich aufgrund der Beschreibung des FS nicht. Sollte es dennoch so ein Fall sein, hat der FS hier falsche Tatsachen behauptet und dann ist die Konsequenz für sein Handeln auch nicht mein Problem. Ich kann nur auf das eingehen, was mit hier als Wahrheit geschildert wird.

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DerHans  18.02.2020, 14:18

Das sollte man lieber nicht tun. Da könnte Schadensersatz fällig werden.

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In der Probezeit kannst du durchaus kündigen, ohne dass du einen Grund vorlegen musst. Allerdings musst du die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen einhalten. Direkt nach der Kündigung kannst du nicht sofort aufhören, sondern musst so lange noch dort arbeiten, wie die Kündigungsfrist geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch im Minijob gibt es Fristen. Hast du denn keinen Vertrag bekommen?


KittzcatXO 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 21:30

Da steht dass ich während der Probezeit jederzeit kündigen kann oder gekündigt werden kann. Meine Frage war eher darauf gemünzt wie schnell die Kündigung in Kraft tritt, also sprich ob ich dann noch dort hin zum Arbeiten muss nachdem ich sie eingereicht habe.

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michi57319  17.02.2020, 21:42
@KittzcatXO

Genau das war meine Frage.

Kündigen kann man immer. Aber ob man taggleich gehen kann, muss im Vertrag stehen.

Von jetzt auf gleich nennt man fristlos.

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