Kündigung aufgrund wiederholter Krankheit möglich?

8 Antworten

Dreimal in vier Monaten ist schon ziemlich häufig, und wenn du als Minijobber nur ein, zwei Tage pro Woche arbeitest, fällt jeder Fehltag prozentual noch stärker ins Gewicht.

Ja, es gibt das Infektionsschutzgesetz, aber das greift nicht automatisch bei jedem "Unwohlsein"!

https://www.rtl.de/cms/krank-zur-arbeit-gelten-fuer-lebensmittel-verkaeufer-besondere-regeln-4145477.html

Deiner Chefin in dem Zusammenhang eine "Gefährdung ihrer Kundschaft" zu unterstellen, kann also ganz gewaltig nach hinten losgehen!

Gerade kleine Betriebe sind auf jeden Mitarbeiter angewiesen, daher sind Kündigungen dort mit der gesetzlichen Frist ohne weitere Begründungen erlaubt. Deine Chefin kann dich also jederzeit vor die Tür setzen, und genau das solltest du dir vor dem Gespräch klarmachen.

Erkläre möglichst genau, was los war, räume evtl. auch ein, dass du das Gesetz falsch interpretiert und dich jetzt besser informiert hast, bringe ärztliche Atteste bei und liefere (wenn vorhanden) auch Argumente, warum deine "Krankheitswelle" höchst ungewöhnlich war und jetzt (hoffentlich) vorbei ist...

Wenn allerdings das Vertrauen zwischen euch massiv gestört ist, solltest du einer Kündigung zuvorkommen und anbieten, dir selbst einen anderen Job zu suchen.

Vor Weihnachten stehen die Chancen extrem gut!


kohlrabilover 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 10:32

Die Erkrankung war jedes Mal eine Infektion der oberen Atemwege mit Fieber, also nicht bloßes Unwohlsein. Ich war jedes Mal beim Arzt und hab Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Es ist auch kein kleiner Betrieb, sondern eine Gastro-Kette. Zudem habe ich ihr noch garnichts entgegnet, auf ihre Aufforderung zum Gespräch habe ich nur mit "alles klar" geantwortet.

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DODOsBACK  15.11.2019, 10:45
@kohlrabilover

Wenn man sowas gleich in die Frage schreibt, muss man sich viel weniger über unpassende Antworten ärgern ;P

"Infektion der oberen Atemwege mit Fieber" nennt man landläufig auch Erkältung, für viele fällt das unter "Unwohlsein". Ob man damit wirklich immer gleich zuhause bleiben muss, ist Ansichtssache.

Auch im Lebensmittelbereich, s. Link

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Ja, Der Arbeitgeber hat das Recht jemanden wegen Krankheit zu kündigen.

Krankheitsbedingte Kündigung

In den meisten Fällen stellt eine Krankheit dann einen Kündigungsgrund dar, wenn der Arbeitnehmer unter häufigen Kurzerkrankungen, einer andauernden Krankheit oder einer krankheitsbedingten Leistungsminderung leidet. Neben körperlichen können auch seelische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten eine Kündigung unter Umständen rechtfertigen. Die auf dieser Grundlage ausgesprochene ordentliche Kündigung ist jedoch nur dann wirksam, wenn eine vorausgehende dreistufige Beurteilung erfolgt ist. Die drei Stufen sind:

  1. Eine negative Prognose, die weitere Erkrankungen des Arbeitnehmers im bisherigen Umfang befürchten lassen.
  2. Die darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen.
  3. Die Interessenabwägung sowie Prüfung der Möglichkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

https://www.kbm-legal.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/fuer-arbeitnehmer/kuendigung.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Wirf das Argument mit dem Infektionsschutzgesetz aus dem Text, das wirkt leicht lächerlich, denn diese Krankheiten hast du sehr sicher nicht jedes mal gehabt …

Davon abgesehen kann sie dich nicht aus diesem Grund kündigen. Allerdings wird sie etwas anderes finden, also solltest du dir lieber einen Job suchen, wo der Chef rücksichtsvoller ist.

Rein theoretisch kann sie dich kündigen, wie es ihr gerade passt. Aber ich denke, wenn du ihr sachlich und in aller Ruhe deine Lage erklärst und dass es ja auch in ihrem Interesse ist, dass kein Mitarbeiter das Essen mit Viren verseucht, dann sollte alles gut gehen. Immerhin ist sie ja die Gearsc*te wenn sich ein Kunde wegen gesundheitlichen Problemen aufgrund der im Betrieb verkauften Nahrungsmittel beschwert.

Hast du für die Krankheitstage ärztliche Atteste? Das würde vieles einfacher machen. Denn damit könntest du nachweisen, dass du laut Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten durftest. Der Arzt könnte das bestätigen.


Familiengerd  15.11.2019, 13:59
Rein theoretisch kann sie dich kündigen, wie es ihr gerade passt.

???

Wie kommst Du darauf?

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KiboSeishin  15.11.2019, 15:14
@Familiengerd

Kleinbetriebe haben meist keinen Kündigungsschutz. Außerdem, wenn dich dein/e Chef/in weg haben will, wird er/sie immer einen Weg finden.

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Familiengerd  15.11.2019, 15:48
@KiboSeishin

Von einem Kleinbetrieb ist hier erst einmal nicht die Rede.

Außerdem besteht auch in Kleinbetrieben ein Basiskündigungsschutz, der u.a. vor willkürlichen Kündigungen ("wie es ihr gerade passt" wäre willkürlich) schützt - auch wenn das schwer zu beweisen ist und "nicht wirklich" hilft (wer will denn dann da noch weiter arbeiten?).

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Familiengerd  15.11.2019, 15:58
@KiboSeishin

Kann man bei Gastronomie auch schnell vermuten - und die Annahme liegt ja nahe (auch wenn wir es nicht wissen).

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kohlrabilover 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 10:25

Auf jeden Fall, ich hatte immer eine Krankschreibung, ohne darf man bei uns überhaupt nicht fehlen

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Grundsaetzlich ist eine Kuendigung wegen Krankheit oder auch zu haeufiger krankheitsbedingter Arbeitsunfaehigkeit moeglich. Die Huerden dafuer liegen aber sehr hoch und sind in deinem Fall noch lange nicht erreicht.

Allerdings handelt es sich bei gastronomischen Betrieben oft um Kleinbetriebe ohne Kuendigungsschutz. Kuendigungsschutz besteht nur in Betrieben mit rechnerisch mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern. Ist der Betrieb kleiner, besteht also kein Kuendigungsschutz und es kann dir jederzeit fristgemaess gekuendigt werden, ohne dass dies begruendet werden muss.