Kündigung aufgrund wiederholter Krankheit möglich?
Hallo GuteFrage-Community,
Ich würde in einem Sachverhalt mal bitte um eure Meinung bitten.
Ich bin seit 4 Jahren in einem Gastronomie-Betrieb als Aushilfe tätig und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. In den letzten paar Monaten habe ich gekränkelt und habe daher einmal im August, einmal im September und jetzt aktuell wieder einmal im November gefehlt.
Als ich meine Chefin wegen meinem aktuellen Krankenstand angerufen habe, um sie zu informieren, dass ich an meinem eingeplanten Tag nicht kann, hat sie äußerst verärgert reagiert. Sie fragte, wie oft ich denn eigentlich fehle und sagte, dass es so nicht mehr gehe und dass sie in nächster Zeit mal ein Gespräch mit mir führen wolle.
Was ich mich jetzt frage, ist, worüber sie mit mir sprechen will? Ich war alle Male an einer ansteckenden Krankheit erkrankt und dürfte laut Infektionsschutzgesetz ohnehin nicht arbeiten. In meinem Betrieb quälen sich aber immer alle krank zur Arbeit und deshalb ist das auch zur Norm geworden und wird von einem Mitarbeiter erwartet. Ich nehme meine lebensmittelrechtliche Verantwortung jedoch Ernst und nehme nicht in Kauf, Kunden durch meine Leichtsinnigkeit zu gefährden.
Jetzt meine Frage: darf sie mich aufgrund des Arbeitsrechtes kündigen? Oder sitze ich am längeren Hebel, weil sie mich dafür fertig macht, dass ich nicht arbeite, obwohl es lebensmittelrechtlich ihre Verantwortung ist, dass ich eben nicht krank arbeite?
8 Antworten
Dreimal in vier Monaten ist schon ziemlich häufig, und wenn du als Minijobber nur ein, zwei Tage pro Woche arbeitest, fällt jeder Fehltag prozentual noch stärker ins Gewicht.
Ja, es gibt das Infektionsschutzgesetz, aber das greift nicht automatisch bei jedem "Unwohlsein"!
Deiner Chefin in dem Zusammenhang eine "Gefährdung ihrer Kundschaft" zu unterstellen, kann also ganz gewaltig nach hinten losgehen!
Gerade kleine Betriebe sind auf jeden Mitarbeiter angewiesen, daher sind Kündigungen dort mit der gesetzlichen Frist ohne weitere Begründungen erlaubt. Deine Chefin kann dich also jederzeit vor die Tür setzen, und genau das solltest du dir vor dem Gespräch klarmachen.
Erkläre möglichst genau, was los war, räume evtl. auch ein, dass du das Gesetz falsch interpretiert und dich jetzt besser informiert hast, bringe ärztliche Atteste bei und liefere (wenn vorhanden) auch Argumente, warum deine "Krankheitswelle" höchst ungewöhnlich war und jetzt (hoffentlich) vorbei ist...
Wenn allerdings das Vertrauen zwischen euch massiv gestört ist, solltest du einer Kündigung zuvorkommen und anbieten, dir selbst einen anderen Job zu suchen.
Vor Weihnachten stehen die Chancen extrem gut!
Wenn man sowas gleich in die Frage schreibt, muss man sich viel weniger über unpassende Antworten ärgern ;P
"Infektion der oberen Atemwege mit Fieber" nennt man landläufig auch Erkältung, für viele fällt das unter "Unwohlsein". Ob man damit wirklich immer gleich zuhause bleiben muss, ist Ansichtssache.
Auch im Lebensmittelbereich, s. Link
Ja, Der Arbeitgeber hat das Recht jemanden wegen Krankheit zu kündigen.
Krankheitsbedingte KündigungIn den meisten Fällen stellt eine Krankheit dann einen Kündigungsgrund dar, wenn der Arbeitnehmer unter häufigen Kurzerkrankungen, einer andauernden Krankheit oder einer krankheitsbedingten Leistungsminderung leidet. Neben körperlichen können auch seelische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten eine Kündigung unter Umständen rechtfertigen. Die auf dieser Grundlage ausgesprochene ordentliche Kündigung ist jedoch nur dann wirksam, wenn eine vorausgehende dreistufige Beurteilung erfolgt ist. Die drei Stufen sind:
- Eine negative Prognose, die weitere Erkrankungen des Arbeitnehmers im bisherigen Umfang befürchten lassen.
- Die darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen.
- Die Interessenabwägung sowie Prüfung der Möglichkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
https://www.kbm-legal.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/fuer-arbeitnehmer/kuendigung.html
Wirf das Argument mit dem Infektionsschutzgesetz aus dem Text, das wirkt leicht lächerlich, denn diese Krankheiten hast du sehr sicher nicht jedes mal gehabt …
Davon abgesehen kann sie dich nicht aus diesem Grund kündigen. Allerdings wird sie etwas anderes finden, also solltest du dir lieber einen Job suchen, wo der Chef rücksichtsvoller ist.
Rein theoretisch kann sie dich kündigen, wie es ihr gerade passt. Aber ich denke, wenn du ihr sachlich und in aller Ruhe deine Lage erklärst und dass es ja auch in ihrem Interesse ist, dass kein Mitarbeiter das Essen mit Viren verseucht, dann sollte alles gut gehen. Immerhin ist sie ja die Gearsc*te wenn sich ein Kunde wegen gesundheitlichen Problemen aufgrund der im Betrieb verkauften Nahrungsmittel beschwert.
Hast du für die Krankheitstage ärztliche Atteste? Das würde vieles einfacher machen. Denn damit könntest du nachweisen, dass du laut Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten durftest. Der Arzt könnte das bestätigen.
Rein theoretisch kann sie dich kündigen, wie es ihr gerade passt.
???
Wie kommst Du darauf?
Kleinbetriebe haben meist keinen Kündigungsschutz. Außerdem, wenn dich dein/e Chef/in weg haben will, wird er/sie immer einen Weg finden.
Von einem Kleinbetrieb ist hier erst einmal nicht die Rede.
Außerdem besteht auch in Kleinbetrieben ein Basiskündigungsschutz, der u.a. vor willkürlichen Kündigungen ("wie es ihr gerade passt" wäre willkürlich) schützt - auch wenn das schwer zu beweisen ist und "nicht wirklich" hilft (wer will denn dann da noch weiter arbeiten?).
Kann man bei Gastronomie auch schnell vermuten - und die Annahme liegt ja nahe (auch wenn wir es nicht wissen).
Auf jeden Fall, ich hatte immer eine Krankschreibung, ohne darf man bei uns überhaupt nicht fehlen
Grundsaetzlich ist eine Kuendigung wegen Krankheit oder auch zu haeufiger krankheitsbedingter Arbeitsunfaehigkeit moeglich. Die Huerden dafuer liegen aber sehr hoch und sind in deinem Fall noch lange nicht erreicht.
Allerdings handelt es sich bei gastronomischen Betrieben oft um Kleinbetriebe ohne Kuendigungsschutz. Kuendigungsschutz besteht nur in Betrieben mit rechnerisch mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern. Ist der Betrieb kleiner, besteht also kein Kuendigungsschutz und es kann dir jederzeit fristgemaess gekuendigt werden, ohne dass dies begruendet werden muss.
Die Erkrankung war jedes Mal eine Infektion der oberen Atemwege mit Fieber, also nicht bloßes Unwohlsein. Ich war jedes Mal beim Arzt und hab Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Es ist auch kein kleiner Betrieb, sondern eine Gastro-Kette. Zudem habe ich ihr noch garnichts entgegnet, auf ihre Aufforderung zum Gespräch habe ich nur mit "alles klar" geantwortet.