Ich bin Angestellte bei einer Kommune und wechsel den Arbeitgeber wegen Mobbing beim jetzigen Arbeitgeber. Ich schließe beim jetzigen Arbeitgeber den Grundlehrgang des Angestelltenlehrgang I erfolgreich ab. Die Kosten hierfür verlangt der Arbeitgeber jetzt zurück. (Ich habe eine Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen mit dem Ausschluss bei Abrechung wegen wichtigem Grund - m.E. hatte ich einen wichtigen Grund) Hat der Arbeitgeber ein Recht, die Kosten zurückzuverlangen?

Gruß

S.