Umschulung Fragen

3 Antworten

vorraussichtlich Ende des Jahres

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das ist ja alles noch sehr vage und noch lange hin ...

Du bekommst einen Bescheid in dem genau steht welche Kosten übernommen werden.

- Lehrgangskosten

- aber. auch Fahrtkosten § 85 SGBIII (Zitat SGB III Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist; bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird für Fahrkosten die Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes zugrunde gelegt.)

- auch die Bezahlung / Bezuschussung von benötigter Arbeitskleidung ist möglich (der Betrieb muss nur Schutzkleidung stellen, z.B. die Sicherheits - Arbeitsschuhe - nicht aber den "Blaumann") ...  dazu muss sein Antrag gestellt werden ..

aber wie gesagt es ist dafür noch viel zu früh ...

 Ich habe diesbezüglich noch ein paar Fragen und zwar, ist es normal das das AA mir sagt auf die Frage ob ich denn irgendetwas schriftlich bekommen könnte "Da müssen sie schon auf mein Wort vertrauen" ?.

Normalerweise erhält man dann den Bildungsgutschein, der aber hat ja nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer bis er eingelöst wird und deswegen bekommst Du ihn noch nicht.

Es könnt daher auch passieren das man Dir z.B. im Oktober sagt, dass Du die Umschulung nicht bekommst, denn es ist Ermessenssache.

-Der Betrieb wo ich die Ausbildung machen werde stellt nur Arbeitsschuhe, würde das Amt mir die Arbeitshosen/Hemden bezahlen? Und wenn ja werde ich die wahrscheinlich erst selber bezahlen müssen und die werden mir dann wann erstattet?

Ich bin in einer Umschulung vom Bfz Essen und wir bekamen von dort die Arbeitskleidung bestellt, wie es bei Dir ist, das Frage die Person von der Agentur für Arbeit.

-Werden Fahrtkosten erstattet? Und wenn ja ab wie viel KM?

Ja, 20cent/pro Kilometer

-Gibt es sonst noch finanzielle Möglichkeiten, da es bei mir sehr eng werden wird da ich alleine wohne eigener Pkw etc.

Villeicht BAB, aber ich weiß nicht ob folgendes bei Umschulung zutrifft:

Kein BAB, dafür Wohngeld

Bei einer 2. beruflichen Ausbildung hast du keinen Anspruch mehr auf Berufsausbildungsbeihilfe. BAB steht Auszubildenden mit abgeschlossener Berufsausbildung "dem Grunde nach" nicht zu. Aber es gibt eine andere Möglichkeit: Wenn Azubis Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach nicht zusteht, können sie Wohngeld beantragen! Mehr Informationen findest du unter Wohngeld.

http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/zweite-ausbildung.html

MfG

Johnny

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe zwei Umschulungen erfolgreich abgeschlossen.

Da du eine umschulung in einem betrieb machst must du vorher abklären bezahlt dich der Betrieb auch  oder bekost du zb hartz 4 dan darfst du nur 400€ ausbildungsvergütung einbehalten ohne das du abzüge hast Für Arbeitskleidung duie du selber brauchst muss das amt zahlen auch für deine monatlichen Fahrtkosten aber nur wen das eine Umschulung und keine Ausbildung ist.Für deine ausbildung kanst du nur für den ersten monat fahrtkosten vom amt bekommen.Arbeitskleidung und schuhlbedarf wirst du selber finanzieren müssen Kanst es aber auch von der Lohnsteuer zurückfordern.Du sillste dich informieren ob du Aufstocken kanst und wen ja um wieviel oder ob du anspruch auf bab hast.(Lohnsteruer so Schnell wie möglich im neuen jahr abgeben und oft hast du schon nach 3-6 Wochen dein Geld vom finanzamt)Vertrauen auf mündliche ausagen von beiden ämter sotest du nie du sillste eher dort nachfrage wo steht das das nicht geht .Aber normalerweise würdest du nichts vom amt bekommen wen du eine ausbildung machst aber wen es notwendieg ist muß das amt eine Aufstockung zustimmen vermutlich das jobcenter aber die werden vermutlich damit kommen das du unterhalstgeld in anspruch nehmen kanst.