Meine Freundin ist arbeitslos (Juni) geworden und musste jetzt alle Unterlagen dem Arbeitsamt vorlegen. Ende Juni kam die Nachzahlung des Gehaltes vom Mai. Das Arbeitsamt möchte tatsächlich die Nachzahlung als Gehalt anrechnen. Ich würde es akzeptieren, wenn die Arge einen Teilbetrag, welcher über dem Grundeinkommen liegt, anrechnet, aber nicht das ganze Gehalt. Man kann ja nicht für Geld arbeiten gehen, was man später wieder weggenommen bekommt. Dann war man ja für nichts und wieder nichts arbeiten.
Ist das rechtlich und nach Vorschrift so korrekt? dürfen die das so machen?