Wenn man in der Probezeit krankgeschrieben ist und gekündigt wird, erhält man ja weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse. Jetzt habe ich erfahren, dass man sich solange man krankgeschrieben ist nicht arbeitslos melden kann. Aber ich hatte jetzt im Hinterkopf, dass man wegen der Rentenanrechnung etc. pp. sich immer sofort arbeitslos melden muss, so bald man halt keine Arbeit mehr hat.
Also ist es korrekt, dass ich mich erst an dem Tag arbeitslos melden "MUSS", wo meine Krankschreibung endet - auch wenn ich bereits zuvor ohne Arbeit wegen Kündigung war?