Hallo, ich beziehe derzeit ALG1 und mache ein vom Arbeitsamt genemigtes Praktikum. Zuerst war es für 2 Wochen genehmigt und wurde letzten Donnerstag und 1 Woche verlängert. Jetzt möchte ich es aus diversen (aber aus meiner sicht verständlichen) Grüden abbrechen. Welche Grüde darf ich meinen Sachbearbeiter vom Amt angeben ohne für 3 Woche ne sperre zu bekommen? Was ist mit der erstattung, der bisher entstanden Fahrkosten?
MfG Kieler