Hallo Zusammen,

meine Expartnerin und ich haben uns vor ein paar Monaten getrennt. Sie blieb mit dem Sohn in der Wohnung welche zu groß ist das Sie diese alleine Verhalten kann. Deshalb hat Sie einen Antrag beim Jobcenter gestellt. Was Sie jetzt aber bekommt, Wohngeld oder Aufstockung von Hartz 4 zu Ihrer Teilzeitstelle, weiß ich leider nicht. Wir haben einen Sohn der ca3,5 Jahre alt ist. Ich zahle schon immer regelmäßig Unterhalt. Zwar nur den Mindestsatz aber ich kann nicht mehr. Da ich ja auch von meinem Nettolohn, einige Sachen abziehen darf und einen Gewissen Selbstbehalt habe.

Wenn man es ausrechnen lassen würde vom Jugendamt, müsste ich weniger zahlen, davon bin ich überzeugt und habe auch nachgerechnet. Um das geht es jetzt auch nicht.

PS: Ich gehe Vollzeit arbeiten und habe einen einfachen Arbeitsweg von 50 Km. Autoversiherung ist ca 70 Euro im Monat, und Sprit brauch ich ca 350 Euro. Verdienst ca 1700 Euro netto, Unterhalt 240€!

Ich habe nun vom Jobcenter einen gelben Brief bekommen wo die alles von mir wissen wollen. Ganz oben steht:

Selbstauskunft zum Einkommen und Vermögen (§ 60 SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Im Feld Leistungsberechtigte Person, ist mein Sohn eingetragen.

Muss ich all die Fragen und Einnahmen sowie Ausgaben offenlegen oder reicht es wenn ich n Kontoauszug zusende wo drauf steht wie viel Unterhalt ich Überweise?

Mir kommt das sehr spanisch vor?